Du fragst dich, wie oft Feuerlöscher gesetzlich geprüft werden müssen? Diese Information ist essenziell für Betreiber von Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und auch für Hausbesitzer, um die Sicherheit zu gewährleisten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Die Einhaltung der Prüfintervalle stellt sicher, dass deine Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit sind.
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Gesetzliche Grundlage und allgemeine Prüfpflicht
Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von Feuerlöschern in Deutschland bildet in erster Linie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den DIN-Normen. Diese Verordnungen und Normen legen die Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitsmittel, wozu auch Feuerlöscher zählen, klar fest. Der Betreiber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Feuerlöscher den geltenden Vorschriften entsprechen und ihre Funktionsfähigkeit über die gesamte Nutzungsdauer erhalten bleibt. Dies schließt regelmäßige Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen ein.
Regelmäßige Prüfintervalle für Feuerlöscher
Die Häufigkeit der vorgeschriebenen Prüfungen hängt von der Art des Feuerlöschers und seiner Nutzungsumgebung ab. Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Prüfungen unterschieden:
- Außerordentliche Prüfung: Diese ist bei Anzeichen für eine Funktionsstörung, nach einer Ingebrauchnahme, nach besonderen Ereignissen (z.B. Beschädigung, Brandfall) oder nach Ablauf bestimmter Fristen erforderlich.
- Regelmäßige Prüfung (auch „zwischendurch“ oder „dichtheitsprobe“): Diese erfolgt in kürzeren Abständen und dient der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.
- Instandhaltungsmaßnahme (Wartung/Revision): Diese tiefgreifendere Prüfung, oft als „Revision“ bezeichnet, beinhaltet die Zerlegung des Gerätes und den Austausch von Verschleißteilen.
Die genauen Intervalle für die regelmäßige Prüfung und die Instandhaltungsmaßnahme (Revision) sind in den relevanten DIN-Normen festgelegt. Die allgemein anerkannten Prüfintervalle sehen wie folgt aus:
- Tragbare Feuerlöscher (z.B. Schaum-, Pulver-, CO2- und Wasserlöscher):
- Alle 2 Jahre: Durchführung der regelmäßigen Prüfung. Hierbei wird die Dichtheit, der Druck und die Zugänglichkeit der Bedienungselemente überprüft.
- Alle 10 Jahre: Durchführung der Instandhaltungsmaßnahme (Revision). Hierbei werden die Geräte zerlegt, gereinigt, Dichtungen ersetzt und unter Druck gesetzt.
- Fahrbare Feuerlöscher:
- Alle 2 Jahre: Durchführung der regelmäßigen Prüfung.
- Alle 10 Jahre: Durchführung der Instandhaltungsmaßnahme (Revision).
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Intervalle als Mindestanforderungen gelten. Bei besonders beanspruchten Geräten oder in Umgebungen mit extremen Bedingungen (z.B. hohe Luftfeuchtigkeit, aggressive Medien) können kürzere Prüfintervalle angeraten oder sogar vorgeschrieben sein.
Die Rolle der DIN-Normen bei der Feuerlöscherprüfung
Die entscheidenden technischen Regelwerke für die Prüfung von Feuerlöschern sind die DIN-Normen. Die wichtigsten sind:
- DIN 14406 Teil 1: Tragbare Feuerlöscher – Prüfung und Instandsetzung. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die Prüfung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern.
- DIN EN 3-7: Feuerlöscher – Teil 7: Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung. Diese europäische Norm ergänzt die nationalen Regelungen und ist für die Konstruktion und Prüfung von Feuerlöschern maßgeblich.
Diese Normen definieren detailliert die einzelnen Prüfschritte, die Werkzeuge und die Kriterien, nach denen die Einsatzbereitschaft eines Feuerlöschers beurteilt wird. Die Einhaltung dieser Normen stellt sicher, dass die Prüfungen nach einem standardisierten und zuverlässigen Verfahren durchgeführt werden.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Prüfung von Feuerlöschern darf nicht von jedermann durchgeführt werden. Laut Betriebssicherheitsverordnung muss die Prüfung durch befähigte Personen oder durch einen in Deutschland zugelassenen Sachkundigen erfolgen. Dies sind in der Regel:
- Fachbetriebe für Brandschutztechnik, die über entsprechend geschultes Personal und die notwendige Ausrüstung verfügen.
- Spezialisierte Prüfdienstleister.
Die befähigte Person muss über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Prüfung fachgerecht durchzuführen und die Ergebnisse korrekt zu dokumentieren. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Prüfzertifikat ausgestellt und der Feuerlöscher mit einem Prüfstempel versehen.
Kennzeichnung nach der Prüfung
Nach jeder durchgeführten Prüfung (sowohl der regelmäßigen Prüfung als auch der Revision) muss der Feuerlöscher deutlich gekennzeichnet werden. Dies geschieht üblicherweise durch:
- Einen Prüfaufkleber: Dieser enthält das Datum der Prüfung, das Datum der nächsten Prüfung und die Kennzeichnung des Prüfers.
- Einen Prüfstempel: Oftmals wird ein Stempel direkt auf das Gerät oder das dazugehörige Schild angebracht.
Diese Kennzeichnung ist wichtig, um den Status des Feuerlöschers auf einen Blick erkennen zu können und um im Falle einer Kontrolle durch Behörden die Einhaltung der Prüfpflicht nachweisen zu können.
Unterschied zwischen Prüfung und Wartung
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen der „regelmäßigen Prüfung“ und der „Wartung“ (oft auch als „Revision“ bezeichnet) zu verstehen. Die Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch manchmal synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Tätigkeiten:
- Regelmäßige Prüfung (alle 2 Jahre): Dies ist eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung. Dabei wird der Feuerlöscher auf äußere Mängel untersucht, der Druck geprüft, die Treibladung kontrolliert und die Bedienbarkeit sichergestellt. Es ist keine Zerlegung des Gerätes vorgesehen.
- Wartung / Revision (alle 10 Jahre): Dies ist eine tiefgreifendere Instandhaltungsmaßnahme. Hierbei wird der Feuerlöscher vollständig zerlegt, gereinigt, auf Verschleißteile geprüft und defekte oder verbrauchte Komponenten (z.B. Dichtungen, Treibmittel) werden ersetzt. Anschließend wird der Feuerlöscher unter Druck gesetzt und getestet.
Beide Prüfungsarten sind für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unerlässlich.
Sonderfälle und spezielle Feuerlöscherarten
Es gibt einige Ausnahmen und spezielle Regelungen, die du kennen solltest:
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- Feuerlöscher in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten: Hier können aufgrund der erhöhten Personendichte und der damit verbundenen Risiken strengere oder häufigere Prüfintervalle durch lokale Bauordnungen oder spezifische Brandschutzverordnungen vorgeschrieben sein. Es ist ratsam, sich über die lokalen Vorschriften zu informieren.
- Feuerlöscher in Privathaushalten: Obwohl für private Haushalte keine explizite gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Feuerlöschern besteht, wird sie dringend empfohlen. Ein nicht gewarteter Feuerlöscher ist im Notfall nutzlos. Die Fristen für die regelmäßige Prüfung (2 Jahre) und Revision (10 Jahre) sind auch hier eine gute Orientierung.
- CO2-Löscher: Diese Löscher unterliegen grundsätzlich denselben Prüfintervallen. Allerdings ist die Revision von CO2-Löschern oft aufwendiger, da sie spezielle Kenntnisse und Ausrüstung erfordern.
- Fettbrandlöscher (Klasse F): Auch für diese speziellen Löscher gelten die allgemeinen Prüfintervalle von 2 Jahren für die Prüfung und 10 Jahren für die Revision, sofern nicht anders in den Herstellerangaben oder spezifischen Vorschriften vermerkt.
Dokumentation der Prüfungen
Eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen ist von großer Bedeutung. Dies umfasst:
- Datum der durchgeführten Prüfung.
- Art der Prüfung (regelmäßige Prüfung oder Revision).
- Ergebnisse der Prüfung.
- Name und Unterschrift des Prüfers.
- Beschreibung eventuell durchgeführter Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten.
- Datum der nächsten fälligen Prüfung.
Diese Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Instandhaltung und kann im Schadensfall oder bei behördlichen Kontrollen als Nachweis der Sorgfaltspflicht dienen.
| Geräteart | Regelmäßige Prüfung | Revision (Instandhaltung) | Verantwortung |
|---|---|---|---|
| Tragbare Feuerlöscher (z.B. Schaum, Pulver, CO2, Wasser) | Alle 2 Jahre | Alle 10 Jahre | Betreiber (gemäß BetrSichV) |
| Fahrbare Feuerlöscher | Alle 2 Jahre | Alle 10 Jahre | Betreiber (gemäß BetrSichV) |
| Feuerlöscher in öffentlichen Gebäuden | Alle 2 Jahre (ggf. kürzere Intervalle durch lokale Auflagen) | Alle 10 Jahre (ggf. kürzere Intervalle durch lokale Auflagen) | Betreiber und Verantwortliche für Brandschutz (gemäß lokaler Bauordnungen/Brandschutzverordnungen) |
| Feuerlöscher in Privathaushalten | Empfohlen: Alle 2 Jahre | Empfohlen: Alle 10 Jahre | Nutzer (freiwillig, aber dringend empfohlen für Betriebsbereitschaft) |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Wie lautet das gesetzliche Prüfintervall für Feuerlöscher?
Muss ich als Privatperson meinen Feuerlöscher in der Wohnung prüfen lassen?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Privatpersonen, Feuerlöscher in der eigenen Wohnung regelmäßig prüfen zu lassen. Allerdings ist ein Feuerlöscher eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Um sicherzustellen, dass er im Ernstfall funktioniert, wird dringend empfohlen, die Prüfintervalle für tragbare Feuerlöscher (alle 2 Jahre zur Prüfung, alle 10 Jahre zur Revision) einzuhalten. Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann unwirksam sein.
Was passiert, wenn mein Feuerlöscher das Prüfintervall überschreitet?
Wenn ein Feuerlöscher das vorgeschriebene Prüfintervall überschreitet, gilt er als nicht betriebsbereit und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Im gewerblichen oder öffentlichen Bereich kann dies zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Haftungsproblemen im Schadensfall führen. In einer Notsituation kann ein abgelaufener oder nicht geprüfter Feuerlöscher unwirksam sein und somit keinen Schutz bieten.
Wer ist für die Kosten der Feuerlöscherprüfung zuständig?
Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und die Instandhaltungsmaßnahmen (Revision) von Feuerlöschern sind grundsätzlich vom Betreiber des Geräts zu tragen. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Betreiber öffentlicher Einrichtungen.
Wie lange ist ein Feuerlöscher haltbar?
Die Haltbarkeit eines Feuerlöschers hängt stark von der Art des Löschmittels und der regelmäßigen Instandhaltung ab. Während die regelmäßige Prüfung alle 2 Jahre und die Revision alle 10 Jahre vorgeschrieben sind, liegt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Feuerlöschers, bei einwandfreiem Zustand und regelmäßiger Wartung, oft bei 20 bis 25 Jahren. Nach der Revision werden die Geräte oft mit einem neuen Prüfdatum versehen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Dichtheitsprüfung und einer Revision?
Die Dichtheitsprüfung ist Teil der regelmäßigen Prüfung, die alle 2 Jahre durchgeführt wird. Hierbei wird überprüft, ob der Feuerlöscher dicht ist und der Druck im Normbereich liegt, ohne das Gerät zu zerlegen. Die Revision hingegen ist eine umfassendere Instandhaltungsmaßnahme, die alle 10 Jahre stattfindet und eine vollständige Zerlegung, Reinigung und den Austausch von Verschleißteilen beinhaltet.
Sind alle Feuerlöscher gleich zu prüfen?
Nein, es gibt Unterschiede je nach Bauart und Löschmittel. Während die grundlegenden Prüfintervalle (alle 2 Jahre Prüfung, alle 10 Jahre Revision) für die meisten tragbaren und fahrbaren Feuerlöscher gelten, können spezifische Prüfschritte oder die Zerlegung bei manchen Typen (z.B. CO2-Löschern) besondere Anforderungen an die Prüfer stellen. Die jeweiligen DIN-Normen geben hier detaillierte Anleitungen.
Was bedeutet die Kennzeichnung „VU“ oder „EVU“ auf Feuerlöschern?
„VU“ steht für „verbrauchsfertig und überprüfungspflichtig“ und „EVU“ für „eichungs- und überprüfungspflichtig“. Diese Kennzeichnungen weisen darauf hin, dass der Feuerlöscher regelmäßig überprüft und instand gehalten werden muss, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.