Wie häufig ist die Feuerlöscherwartung vorgeschrieben?

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Du fragst dich, wie oft die Wartung von Feuerlöschern vorgeschrieben ist, um deine Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten? Diese Information ist von entscheidender Bedeutung für Betreiber von Gebäuden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um im Brandfall optimal vorbereitet zu sein und Strafen zu vermeiden.

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Gesetzliche Grundlagen und Normen zur Feuerlöscherwartung

Die Häufigkeit der Feuerlöscherwartung ist nicht pauschal für alle Feuerlöscherarten und Einsatzbereiche gleich. Sie wird maßgeblich durch gesetzliche Vorschriften, technische Regeln und Normen bestimmt. In Deutschland spielen hierbei vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eine zentrale Rolle. Darüber hinaus sind die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen und spezifische Branchenrichtlinien zu berücksichtigen. Für Feuerlöscher ist insbesondere die DIN 14406 Teil 4 maßgebend, welche die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten regelt. Diese Norm legt fest, dass Feuerlöscher einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden müssen, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Die vorgeschriebenen Intervalle im Überblick

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wartungsintervalle, die je nach Art des Feuerlöschers, dessen Einsatzort und den spezifischen Vorschriften variieren können. Die gängigsten Intervalle sind:

  • Jahreshauptwartung: Dies ist die häufigste und wichtigste Wartung, die in der Regel einmal jährlich durchgeführt werden muss. Bei dieser Wartung wird der Feuerlöscher auf seine Funktionsfähigkeit, seinen ordnungsgemäßen Zustand und seine Betriebsbereitschaft geprüft. Dazu gehören die Kontrolle des Manometers, des Treibmitteldrucks, der Dichtungen, des Löschmittels und der Bedienungsanleitung.
  • Aufladbare Feuerlöscher: Bei aufladbaren Feuerlöschern ist zusätzlich zur jährlichen Wartung eine sogenannte „zerlegte Wartung“ oder „technische Überprüfung“ vorgeschrieben. Diese wird in der Regel alle zwei Jahre fällig und beinhaltet eine gründlichere Inspektion, bei der der Feuerlöscher geöffnet und alle Komponenten auf Verschleiß und Beschädigungen geprüft werden.
  • Schaumlöscher: Schaumlöscher unterliegen aufgrund ihrer komplexeren Funktionsweise und der potenziellen Gefahr von Verstopfungen oder Funktionsstörungen oft etwas strengeren Prüfintervallen. Neben der jährlichen Wartung ist hier meist alle zwei Jahre eine eingehendere Prüfung erforderlich.
  • Pulverlöscher: Auch Pulverlöscher müssen jährlich gewartet werden. Aufgrund der Beschaffenheit des Löschpulvers, das zur Verklumpung neigen kann, wird hier ebenfalls alle zwei Jahre eine zerlegte Wartung empfohlen, um eine zuverlässige Funktion zu gewährleisten.
  • CO2-Löscher: Kohlendioxidlöscher (CO2-Löscher) haben ein etwas anderes Wartungsintervall. Während die Sichtprüfung und die Überprüfung des Manometers ebenfalls jährlich erfolgen sollten, ist eine vollständige Durchsicht oder eine spezielle Prüfung dieser Löscher typischerweise alle zwei bis fünf Jahre vorgeschrieben, je nach Herstellerangaben und spezifischen Regelungen.

Faktoren, die die Wartungshäufigkeit beeinflussen

Neben den allgemeinen Vorschriften gibt es eine Reihe von Faktoren, die die erforderliche Häufigkeit der Feuerlöscherwartung beeinflussen können:

  • Art des Feuerlöschers: Wie bereits erwähnt, haben verschiedene Feuerlöscherarten (z.B. Wasser, Schaum, Pulver, CO2) unterschiedliche Wartungsanforderungen.
  • Einsatzort und Umgebungsbedingungen: Feuerlöscher, die in besonders beanspruchenden Umgebungen eingesetzt werden (z.B. in Produktionshallen, chemischen Betrieben, öffentlichen Bereichen mit hohem Publikumsverkehr, an Küsten mit salzhaltiger Luft oder in staubigen Umgebungen), müssen möglicherweise häufiger gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit unter diesen erschwerten Bedingungen zu gewährleisten. Die BetrSichV fordert eine angepasste Instandhaltung, die den spezifischen Beanspruchungen Rechnung trägt.
  • Herstellerangaben: Die Hersteller von Feuerlöschern geben in der Regel detaillierte Wartungsanleitungen und -intervalle vor. Diese sind unbedingt zu befolgen und können über die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
  • Besondere Vorschriften für bestimmte Branchen: In einigen Branchen (z.B. im Gastgewerbe, in Krankenhäusern, in der Luftfahrt oder im Schiffbau) können zusätzliche oder strengere Wartungsvorschriften gelten, die von den allgemeinen Regelungen abweichen.
  • Bauartprüfung und Zulassung: Feuerlöscher sind bauartgeprüft und zugelassen. Diese Zulassung ist an die Einhaltung bestimmter Wartungsrichtlinien geknüpft.

Verantwortung und Haftung bei der Feuerlöscherwartung

Die Verantwortung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Wartung von Feuerlöschern liegt grundsätzlich beim Betreiber der Anlagen oder des Gebäudes. Dies kann der Eigentümer, der Mieter oder der Pächter sein, je nach vertraglicher Regelung und Nutzung. Im Schadensfall, insbesondere bei einem Brand, kann das Versäumnis, die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten, schwerwiegende Folgen haben. Versicherungen können im Schadensfall die Leistung verweigern, und es können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn nachgewiesen wird, dass die fehlende Wartung zur Eskalation des Brandes oder zu größeren Schäden beigetragen hat. Die Durchführung der Wartung darf nur von qualifiziertem und geschultem Personal durchgeführt werden, oft von zertifizierten Fachbetrieben. Diese Fachbetriebe dokumentieren die Wartung in der Regel in einem Prüfbuch oder mit einem Wartungsetikett am Feuerlöscher.

Übersicht zur Feuerlöscherwartung

Art der Prüfung/Wartung Häufigkeit Beschreibung Relevante Vorschriften
Außerordentliche Prüfung Bei Bedarf (z.B. nach Einsatz, Beschädigung, außergewöhnlichen Umständen) Sofortige Überprüfung der Funktionsfähigkeit und des Zustands bei Anzeichen von Mängeln. BetrSichV, DIN 14406-4
Betriebsbereitschaftsprüfung (Sichtprüfung) Monatlich (durch Betreiber) Visuelle Kontrolle des Feuerlöschers auf sichtbare Schäden, korrekte Platzierung, ungehinderte Zugänglichkeit und Manometerstand. ASR A2.2
Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung) Mindestens alle 2 Jahre (bei Aufladelöschern alle 2 Jahre zerlegte Wartung) Umfassende Prüfung aller Bauteile, Funktionsprüfung, Nachfüllen des Löschmittels, Austausch von Dichtungen. Bei Pulver- und Schaumlöschern ist die „Durchsicht“ eine wichtige Komponente. DIN 14406-4, DIN EN 3-7
Gasprüfung/Druckprüfung Nach spezifischen Herstellervorgaben und Normen (oft alle 10 Jahre für bestimmte Behälter) Überprüfung der Druckbehälter auf Dichtheit und mechanische Integrität unter Druck. Druckgeräterichtlinie, DIN 14406-4
Außerordentliche Instandsetzung Nach jedem Einsatz oder bei erkennbaren Mängeln Reparatur oder Austausch von beschädigten Teilen, Neuprüfung nach Reparatur. DIN 14406-4

Die Bedeutung der regelmäßigen Feuerlöscherwartung für deine Sicherheit

Ein Feuerlöscher ist kein Gebrauchsgegenstand, der über Jahre hinweg unbeachtet bleiben kann. Er ist ein sicherheitstechnisches Ausrüstungsmerkmal, dessen Funktionsfähigkeit im Ernstfall über Leben und Tod, Sachschäden und die Fortführung eines Betriebs entscheiden kann. Regelmäßige Wartung stellt sicher, dass das Löschmittel nicht verklumpt ist, der Druck ausreichend ist und alle mechanischen Teile einwandfrei funktionieren. Eine nur oberflächliche Prüfung reicht oft nicht aus, um tiefgreifende Mängel zu erkennen. Daher ist es unerlässlich, die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle strikt einzuhalten und die Wartung durch anerkannte Fachbetriebe durchführen zu lassen. Diese Fachbetriebe verfügen über das notwendige Wissen, die Werkzeuge und die Ersatzteile, um eine fachgerechte Wartung durchzuführen und die Betriebssicherheit deines Feuerlöschers zu garantieren. Die Dokumentation jeder Wartung, sei es durch ein Etikett am Gerät oder einen Eintrag in einem Prüfbuch, dient als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften und ist im Falle eines Brands unerlässlich.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Wie häufig ist die Feuerlöscherwartung vorgeschrieben?

Wie oft muss ein Feuerlöscher generell gewartet werden?

Generell muss die jährliche Wartung (auch „Instandhaltungsmaßnahme“ genannt) von tragbaren Feuerlöschern mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei aufladbaren Feuerlöschern wie Schaum- und Pulverlöschern schreibt die Norm DIN 14406 Teil 4 eine zerlegte Wartung alle zwei Jahre vor. Zusätzlich wird eine monatliche Sichtprüfung durch den Betreiber empfohlen.

Muss jeder Feuerlöscher jedes Jahr gewartet werden?

Nein, nicht jeder Feuerlöscher muss zwingend jedes Jahr eine vollständige Wartung durch einen Fachbetrieb erhalten. Die jährliche Wartung ist für bestimmte Arten von Feuerlöschern und unter bestimmten Umständen vorgeschrieben. Die grundlegende Überprüfung der Betriebsbereitschaft (Sichtprüfung) sollte jedoch monatlich vom Betreiber durchgeführt werden. Die umfassende Wartung durch einen Fachmann ist in der Regel alle zwei Jahre erforderlich, insbesondere bei aufladbaren Geräten.

Welche Arten von Feuerlöschern erfordern eine häufigere Wartung?

Schaum- und Pulverlöscher gelten als aufladbare Feuerlöscher und müssen in der Regel alle zwei Jahre einer zerlegten Wartung unterzogen werden, um die Verklumpung des Löschmittels oder andere Funktionsstörungen zu vermeiden. Auch CO2-Löscher bedürfen regelmäßiger Prüfungen, auch wenn hier die Intervalle variieren können. Die genauen Vorgaben sind in den Normen und Herstellerrichtlinien zu finden.

Wer ist für die Feuerlöscherwartung verantwortlich?

Die Verantwortung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Wartung von Feuerlöschern liegt beim Betreiber des Gebäudes oder der Anlage. Dies ist in der Regel der Eigentümer, kann aber je nach Miet- oder Nutzungsvertrag auch der Mieter oder Pächter sein. Die Einhaltung der Wartungsintervalle ist essenziell, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was passiert, wenn die Feuerlöscherwartung versäumt wird?

Das Versäumen der vorgeschriebenen Feuerlöscherwartung kann schwerwiegende Folgen haben. Im Falle eines Brandes können Versicherungen die Leistung verweigern, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führt. Zudem können behördliche Auflagen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass die fehlende Wartung zur Verschlimmerung des Schadens beigetragen hat. Die Betriebssicherheit ist nicht mehr gewährleistet.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Die Wartung von Feuerlöschern darf ausschließlich von qualifiziertem und geschultem Personal durchgeführt werden. Dies sind in der Regel Fachbetriebe, die über die notwendige Expertise, Ausrüstung und Zertifizierungen verfügen. Sie sind dazu berechtigt, die Wartung durchzuführen und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts zu bestätigen. Die Durchführung durch Laien ist nicht zulässig.

Was beinhaltet die monatliche Sichtprüfung eines Feuerlöschers?

Die monatliche Sichtprüfung, die vom Betreiber selbst durchgeführt werden kann, umfasst eine visuelle Kontrolle. Dabei wird geprüft, ob der Feuerlöscher sich am vorgeschriebenen Platz befindet, frei zugänglich ist, keine offensichtlichen Beschädigungen aufweist, die Bedienungsanleitung lesbar ist und das Manometer (falls vorhanden) im grünen Bereich steht. Dies ist eine erste Maßnahme zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.

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