Wer darf eine Wartung als Sachkundiger durchführen?

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Du fragst dich, wer eine Wartung als Sachkundiger durchführen darf und welche Qualifikationen dafür notwendig sind? Diese Informationen sind entscheidend für die Sicherheit, Effizienz und Langlebigkeit von Anlagen und Geräten und somit für Betreiber, Instandhalter und Fachkräfte in zahlreichen Branchen von essenzieller Bedeutung.

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Gesetzliche Grundlagen und die Rolle des Sachkundigen

Die Durchführung von Wartungsarbeiten, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Aspekte oder um Anlagen geht, die speziellen technischen Regeln unterliegen, ist nicht jedem gestattet. Die Bezeichnung „Sachkundiger“ ist dabei ein zentraler Begriff. Ein Sachkundiger ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihres aktuellen Wissensstands in der Lage ist, eine bestimmte Aufgabe fachgerecht und sicher auszuführen. Die genauen Anforderungen an die Sachkunde sind oft in Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen festgelegt.

Der Gesetzgeber fordert für bestimmte Tätigkeiten explizit die Beauftragung von Sachkundigen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerte abzuwenden. Dies betrifft beispielsweise:

  • Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen
  • Wartung und Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckgeräten
  • Wartung und Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Wartung und Prüfung von kraftbetätigten Fenster, Türen und Toren
  • Wartung und Prüfung von Brandschutzeinrichtungen
  • Wartung und Prüfung von Klimaanlagen und Kälteanlagen

Die Verantwortlichkeit liegt hierbei oft beim Betreiber der Anlage, der sicherstellen muss, dass die Wartung durch eine qualifizierte Person erfolgt.

Wer kann die Qualifikation zum Sachkundigen erlangen?

Die Qualifikation zum Sachkundigen wird in der Regel durch eine Kombination aus folgenden Elementen erworben:

  • Berufsausbildung: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten technischen oder handwerklichen Beruf ist oft die Grundlage. Beispiele hierfür sind Fachkräfte für Metalltechnik, Elektroniker für Betriebstechnik, Mechatroniker oder Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
  • Berufserfahrung: Nach der Ausbildung ist eine mehrjährige praktische Berufserfahrung in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich unerlässlich. Diese Erfahrung ermöglicht es, theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen und typische Problemstellungen zu erkennen und zu lösen.
  • Fort- und Weiterbildung: Das technische Umfeld entwickelt sich ständig weiter. Neue Technologien, geänderte Vorschriften und Normen erfordern regelmäßige Fortbildungen. Spezielle Lehrgänge und Schulungen, die von Herstellern, Verbänden oder spezialisierten Schulungsanbietern durchgeführt werden, vermitteln das notwendige aktuelle Wissen.
  • Nachweis der Sachkunde: In vielen Fällen ist ein formaler Nachweis der Sachkunde erforderlich. Dies kann durch Zertifikate, Prüfungszeugnisse oder Bescheinigungen über absolvierte Schulungen erfolgen. Manche Verordnungen sehen auch explizit eine Prüfung durch eine anerkannte Stelle vor.

Spezifische Anforderungen für verschiedene Anlagenbereiche

Die Anforderungen an die Sachkunde variieren stark je nach Art der zu wartenden Anlage. Hier sind einige beispielhafte Bereiche:

Aufzugsanlagen

Die Wartung von Aufzugsanlagen unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften. Sachkundige für Aufzugsanlagen benötigen in der Regel:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Metallbau, Elektrotechnik oder Mechatronik.
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Installation und Wartung von Aufzügen.
  • Spezielle Schulungen und Zertifizierungen, die die Kenntnis der geltenden Normen (z.B. EN 81-Serie) und der jeweiligen Aufzugssteuerungssysteme nachweisen.
  • Die Kenntnis der relevanten staatlichen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Druckgeräte

Für die Wartung von überwachungsbedürftigen Druckgeräten, wie sie in Industrieanlagen, Heizungssystemen oder Kälteanlagen vorkommen, sind besondere Kenntnisse und Qualifikationen erforderlich. Sachkundige für Druckgeräte müssen:

  • Eine einschlägige technische Ausbildung oder ein Ingenieurstudium mit entsprechender Vertiefung vorweisen.
  • Nachweislich Erfahrung in der Prüfung und Wartung von Druckgeräten haben.
  • Schulungen absolviert haben, die sich mit den spezifischen Regelwerken (z.B. Druckgeräterichtlinie, AD 2000-Regelwerk, ASME-Code) und Prüfverfahren (z.B. Sichtprüfung, Druckprüfung) befassen.
  • Die Fähigkeit besitzen, sicherheitsrelevante Bauteile und Funktionen zu bewerten.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die Elektrosicherheit ist ein besonders kritischer Bereich. Sachkundige für elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektriker, Elektroniker oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.
  • Umfassende Kenntnisse der relevanten Normenwerke (z.B. DIN VDE 0100-Reihe, DIN VDE 0105-100, DIN EN 60204) und Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3).
  • Praktische Erfahrung in der Prüfung und Wartung von elektrischen Anlagen und Geräten verschiedener Spannungsbereiche und Verwendungszwecke.
  • Die Fähigkeit zur Durchführung von Messungen (z.B. Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Prüfung) und zur Beurteilung der Messergebnisse.
  • Oftmals ist eine spezifische Weiterbildung zum „Sachkundigen für elektrische Anlagen“ oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich.

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Auch für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster gibt es spezifische Sicherheitsanforderungen, die regelmäßige Wartung und Prüfung durch Sachkundige erfordern. Dies betrifft insbesondere:

  • Die Kenntnis der relevanten Normen (z.B. DIN EN 12453, DIN EN 12424, DIN EN 12604).
  • Die Fähigkeit, die Funktion der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lichtschranken, Einklemmschutz) zu prüfen und zu bewerten.
  • Grundlegende Kenntnisse der Mechanik und Elektrik der jeweiligen Antriebe.
  • Eine entsprechende Schulung oder Qualifikation, die von Herstellern oder Fachverbänden angeboten wird.

Die Bedeutung von Herstellervorgaben und internen Richtlinien

Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen auch die Herstellerangaben und interne Unternehmensrichtlinien eine entscheidende Rolle bei der Festlegung, wer eine Wartung als Sachkundiger durchführen darf. Hersteller von Anlagen und Geräten legen in ihren Betriebsanleitungen und Wartungsplänen detailliert fest, welche Arbeiten durchzuführen sind und welche Qualifikationen der ausführende Techniker besitzen muss. Oftmals sind spezifische Schulungen beim Hersteller erforderlich, um die korrekte Wartung eines bestimmten Produkts zu gewährleisten.

Unternehmen mit eigenen Instandhaltungsabteilungen legen häufig interne Richtlinien fest, die die Anforderungen an ihre Mitarbeiter definieren. Diese Richtlinien können über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und sind darauf ausgelegt, die Sicherheit und Effizienz zu maximieren.

Wartung durch den Betreiber vs. Beauftragung externer Dienstleister

Die Entscheidung, ob die Wartung durch interne Mitarbeiter oder durch externe Dienstleister durchgeführt wird, hat ebenfalls Einfluss auf die Frage, wer als Sachkundiger gilt. Bei internen Wartungsteams muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter die notwendigen Qualifikationen besitzen und regelmäßig fortgebildet werden. Bei der Beauftragung externer Dienstleister liegt die Verantwortung beim Betreiber, sich von der Qualifikation und Zuverlässigkeit des Dienstleisters zu überzeugen. Dies geschieht oft durch die Prüfung von Zertifikaten, Referenzen und die Klärung der spezifischen Kompetenzen des beauftragten Unternehmens.

Die Rolle von Zertifizierungen und Schulungsnachweisen

In vielen Branchen ist ein formaler Nachweis der Sachkunde unerlässlich. Dies kann in Form von Zertifikaten erfolgen, die nach erfolgreicher Teilnahme an Schulungen oder Prüfungen ausgestellt werden. Diese Zertifikate dokumentieren die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und dienen als Nachweis gegenüber Behörden, Prüforganisationen und Kunden. Beispiele hierfür sind:

  • Zertifikate für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE-Vorschriften.
  • Zertifikate für die Wartung von Aufzugsanlagen.
  • Schulungsnachweise für den Umgang mit Kältemitteln nach EU-Verordnung 517/2014.
  • Zertifikate für die Durchführung von Brandprüfung an Brandschutzklappen.

Diese Nachweise sind nicht nur eine formale Anforderung, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung.

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Aktualität der Kenntnisse: Ein fortlaufender Prozess

Die Sachkunde ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Technische Regelwerke, Normen und Gesetze werden regelmäßig aktualisiert. Neue Technologien und Sicherheitsstandards erfordern ständige Weiterbildung. Daher müssen Personen, die Wartungsarbeiten als Sachkundige durchführen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig auffrischen und anpassen. Dies geschieht durch:

  • Besuch von Fachseminaren und Workshops.
  • Lesen von Fachpublikationen und Normen.
  • Teilnahme an Arbeitskreisen und Fachkonferenzen.
  • Austausch mit Kollegen und Experten.

Die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung ist ein Kennzeichen eines echten Sachkundigen.

Tabelle: Übersicht der Sachkundeanforderungen nach Bereichen

Bereich der Wartung Typische Ausbildungsgrundlage Wesentliche Qualifikationsmerkmale Relevante Regelwerke/Normen (Beispiele)
Aufzugsanlagen Mechatroniker, Elektriker, Metallbauer Mehrjährige Berufserfahrung im Aufzugsbau, Spezialschulungen, Zertifizierungen EN 81-Serie, BetrSichV
Druckgeräte Ingenieur (technisch), Meister (relevant) Erfahrung mit Druckgeräten, Schulungen zu Prüfverfahren und Regelwerken Druckgeräterichtlinie, AD 2000, ASME
Elektrische Anlagen Elektriker, Elektroniker Kenntnis der VDE-Normen, Prüfverfahren, Erfahrung mit verschiedenen Anlagenarten DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, DGUV Vorschrift 3
Kraftbetätigte Tore/Türen Mechaniker, Elektriker, Schreiner Grundkenntnisse Mechanik/Elektrik, Kenntnis der Sicherheitsnormen, spezifische Hersteller­schulungen DIN EN 12453, DIN EN 13241
Brandschutzeinrichtungen Handwerker (spez. Gewerke), Fachkräfte für Brandschutz Kenntnis der Brandschutzvorschriften, spezifische Produktkenntnisse, Schulungen zu Prüfung und Wartung MBO, LBO, DIN EN 13501-3, DIN EN 1634-1

Häufig gestellte Fragen zu Wer darf eine Wartung als Sachkundiger durchführen?

Was ist der Unterschied zwischen einem „Fachmann“ und einem „Sachkundigen“?

Ein Fachmann verfügt über spezifisches Wissen und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich. Ein Sachkundiger geht darüber hinaus und ist in der Lage, Aufgaben eigenverantwortlich, fachgerecht und sicher auszuführen, wobei die Einhaltung relevanter Vorschriften und Normen gewährleistet ist. Die Sachkunde wird oft durch formale Qualifikationen und nachweisbare Erfahrung belegt.

Muss die Sachkunde regelmäßig nachgewiesen werden?

Ja, in vielen Fällen ist eine regelmäßige Aktualisierung und ein Nachweis der Sachkunde erforderlich. Dies kann durch Fortbildungen, Rezertifizierungen oder wiederholte Prüfungen geschehen, insbesondere wenn sich technische Regelwerke oder Vorschriften ändern.

Wer haftet, wenn eine Wartung nicht sachkundig durchgeführt wird?

Die Haftung liegt in erster Linie beim Betreiber der Anlage, der für die ordnungsgemäße Wartung verantwortlich ist und sicherstellen muss, dass diese durch sachkundige Personen erfolgt. Aber auch der ausführende Wartungstechniker bzw. das beauftragte Unternehmen kann haftbar gemacht werden, wenn ihm Fahrlässigkeit oder grobe Pflichtverletzung nachgewiesen wird.

Kann eine Person mit einer allgemeinen technischen Ausbildung als Sachkundiger gelten?

Nicht pauschal. Eine allgemeine technische Ausbildung ist oft die Grundlage, aber die spezifische Sachkunde für eine bestimmte Wartungstätigkeit muss durch zusätzliche Berufserfahrung, spezialisierte Weiterbildungen und Kenntnisse der relevanten Normen und Vorschriften erworben und gegebenenfalls nachgewiesen werden.

Welche Rolle spielen Herstelleranleitungen für die Sachkunde?

Herstelleranleitungen sind essenziell, da sie spezifische Anforderungen und Empfehlungen für die Wartung ihrer Produkte enthalten. Oftmals ist für die Wartung komplexer Geräte eine spezielle Schulung oder Zertifizierung durch den Hersteller notwendig, um als sachkundig im Sinne der Herstellerangaben zu gelten.

Was passiert, wenn eine nicht sachkundige Person eine Wartung durchführt?

Die Durchführung von Wartungsarbeiten durch nicht sachkundige Personen kann gravierende Folgen haben. Dazu gehören:

  • Gefährdung von Leben und Gesundheit durch Fehlfunktionen oder Versagen der Anlage.
  • Sachschäden durch Beschädigung der Anlage oder Folgeereignisse.
  • Erfüllung von behördlichen Auflagen oder Untersagung der Nutzung der Anlage.
  • Verlust des Versicherungsschutzes, da Versicherungsbedingungen oft eine sachkundige Wartung vorschreiben.
  • Haftungsfragen und rechtliche Konsequenzen für den Betreiber und den Ausführenden.

Wie kann ich sicherstellen, dass ein externer Dienstleister sachkundig ist?

Sie sollten vom Dienstleister entsprechende Qualifikationsnachweise, Zertifikate und Referenzen anfordern. Klären Sie im Vorfeld detailliert, welche Erfahrungen und spezifischen Schulungen die ausführenden Techniker für Ihre Anlage mitbringen. Im Zweifelsfall können Sie sich auch bei Herstellern oder zuständigen Fachverbänden über die Qualifikation von Dienstleistern informieren.

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