Welche Wartungspflichten hat der Arbeitgeber?

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Als Arbeitgeber trägst du eine entscheidende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Dies umfasst nicht nur die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung, sondern auch die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln und Anlagen, um Gefährdungen auszuschließen. Dieser Text beleuchtet deine zentralen Wartungspflichten, um dir Klarheit über deine gesetzlichen Verpflichtungen und bewährten Praktiken zu verschaffen.

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Grundlagen der Arbeitgeber-Wartungspflichten

Deine primäre Pflicht als Arbeitgeber leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab. Diese Gesetze zielen darauf ab, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, indem sie sicherstellen, dass Arbeitsmittel und Anlagen sicher betrieben werden können. Dies bedeutet konkret, dass du dafür sorgen musst, dass alle technischen Einrichtungen und Geräte, die von deinen Mitarbeitenden genutzt werden, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und bei Bedarf instand gesetzt werden. Ziel ist es, den sicheren und bestimmungsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten und die Gesundheit deiner Beschäftigten zu schützen.

Gefährdungsbeurteilung als Basis

Die Grundlage jeder Wartungspflicht ist die Gefährdungsbeurteilung. Du bist verpflichtet, alle potenziellen Gefahren, die von den Arbeitsmitteln und Anlagen ausgehen können, systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung von Inspektions- und Wartungsintervallen. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn neue Maschinen angeschafft, Arbeitsverfahren geändert oder neue Erkenntnisse über Risiken gewonnen werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Der rote Faden

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert deine Pflichten im Hinblick auf die Sicherheit von Arbeitsmitteln. Sie schreibt vor, dass du sicherzustellen hast, dass nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden, die für die jeweilige Gefährdungsbeurteilung sicher sind. Dies impliziert regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, bevor sie erstmalig oder nach wesentlichen Änderungen wieder in Betrieb genommen werden. Nach der erstmaligen Inbetriebnahme sind wiederkehrende Prüfungen notwendig.

Umfang der Wartungspflichten

Deine Wartungspflichten umfassen grundsätzlich alle Arbeitsmittel, die deine Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzen. Dazu zählen nicht nur Maschinen und Anlagen im engeren Sinne, sondern auch:

  • Werkzeuge: Handwerkzeuge, Elektrowerkzeuge, pneumatische Werkzeuge etc.
  • Betriebseinrichtungen: Regale, Arbeitsbühnen, Leitern, Hebezeuge, Fördersysteme.
  • Fahrzeuge: Firmenwagen, Gabelstapler, Flurförderzeuge.
  • Schutzeinrichtungen: Absaugungen, Schutzvorrichtungen an Maschinen, persönliche Schutzausrüstung (soweit diese vom Arbeitgeber gestellt und deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten ist).
  • Gebäudetechnische Anlagen: Lüftungsanlagen, Heizungssysteme, elektrische Installationen, Brandschutzanlagen.

Gesetzliche Grundlagen und relevante Verordnungen

Folgende Gesetze und Verordnungen bilden die juristische Basis für deine Wartungspflichten:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3, § 4 und § 5 legen die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten fest.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Hier werden insbesondere Prüfpflichten und Fristen detailliert.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Relevant, wenn Arbeitsmittel im Umgang mit Gefahrstoffen eingesetzt werden und deren sicherer Zustand für den Schutz vor Exposition entscheidend ist.
  • Erste-Hilfe-Verordnung (FarbV): Beinhaltet die Pflicht zur Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und dessen Instandhaltung.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV und geben detaillierte Anleitungen zur Umsetzung.

Arten von Prüfungen und Wartungsmaßnahmen

Die Betriebssicherheitsverordnung unterscheidet verschiedene Arten von Prüfungen, die du als Arbeitgeber durchführen lassen musst:

Außerordentliche Prüfungen

Diese Prüfungen sind immer dann erforderlich, wenn ein Anlass dazu besteht, der Zweifel an der Sicherheit eines Arbeitsmittels aufkommen lässt. Dazu gehören:

  • Nach Unfällen: Wenn ein Arbeitsmittel beschädigt wurde oder in einen Unfall verwickelt war.
  • Nach außergewöhnlichen Beanspruchungen: Zum Beispiel nach einem Brand, einer Überschwemmung oder einem Erdbeben, die die Substanz eines Arbeitsmittels beeinträchtigt haben könnten.
  • Nach wesentlichen Veränderungen: Wenn Umbauten oder Reparaturen vorgenommen wurden, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Bei auftretenden Mängeln: Sobald ein Defekt oder eine Abnutzung festgestellt wird, die die Sicherheit gefährden könnte.

Wiederkehrende Prüfungen

Diese Prüfungen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um die fortlaufende Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten. Die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind in der Regel in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) oder in den dazugehörigen Herstellervorgaben festgelegt. Sie hängen vom jeweiligen Arbeitsmittel, dessen Nutzung und den Umgebungsbedingungen ab. Wichtige Beispiele sind:

  • Prüfung von Hebezeugen: Regelmäßige Überprüfung von Kränen, Hebebühnen, Winden.
  • Prüfung von Leitern und Tritten: Sicherstellung der Stabilität und Unversehrtheit.
  • Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten: Regelmäßige DGUV-Vorschrift 3 (früher BGV A3) Prüfungen.
  • Prüfung von Arbeitsbühnen: Sicherstellung der Funktion der Hydraulik, Bremsen und Sicherheitseinrichtungen.
  • Prüfung von Druckbehältern: Nach den Vorgaben der Druckgeräterichtlinie.

Die Festlegung der Intervalle für wiederkehrende Prüfungen muss auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dabei sind die Empfehlungen des Herstellers, die Art der Nutzung, die Beanspruchung sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.

Regelmäßige Wartung

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ist auch die regelmäßige Wartung von Arbeitsmitteln essenziell. Wartung umfasst Maßnahmen zur Instandhaltung, Reinigung, Schmierung und zum Austausch von Verschleißteilen. Sie dient dazu, die Funktionsfähigkeit zu erhalten, die Lebensdauer der Geräte zu verlängern und unerwartete Ausfälle zu verhindern. Während Prüfungen primär der Feststellung der Sicherheit dienen, zielt die Wartung auf die Prävention von Schäden ab.

Wer ist für die Durchführung der Prüfungen zuständig?

Du als Arbeitgeber bist verantwortlich für die Durchführung der Prüfungen, aber du musst sie nicht zwingend selbst ausführen. Du kannst die Prüfungen durchführen lassen durch:

  • Zur Prüfung befähigte Personen: Dies sind Personen, die über die erforderliche fachliche Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse verfügen, um die ihnen übertragenen Prüfaufgaben beurteilen zu können. Dies können z. B. ausgebildete Fachkräfte mit spezifischen Weiterbildungen sein.
  • Zertifizierte Prüforganisationen oder Sachverständige: Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzüge, Druckbehälter) sind externe, staatlich anerkannte Prüforganisationen (z.B. TÜV, DEKRA) oder von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Sachverständige zwingend vorgeschrieben.

Unabhängig davon, wer die Prüfung durchführt, liegt die Verantwortung für die Beauftragung, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung und die Dokumentation bei dir als Arbeitgeber.

Dokumentation und Aufbewahrungspflicht

Eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen und Wartungsarbeiten ist unerlässlich. Sie dient als Nachweis deiner Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und ist im Schadensfall oder bei behördlichen Kontrollen von entscheidender Bedeutung. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des geprüften Arbeitsmittels
  • Datum und Ergebnis der Prüfung
  • Angaben zur prüfenden Person oder Organisation
  • Festgestellte Mängel und Empfehlungen
  • Datum der nächsten fälligen Prüfung

Die Prüfberichte müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, oft für mehrere Jahre, aufbewahrt werden. Die genauen Aufbewahrungsfristen können je nach Art des Arbeitsmittels und der durchgeführten Prüfung variieren und sind in relevanten Verordnungen und Normen festgelegt.

Besondere Pflichten bei überwachungsbedürftigen Anlagen

Für bestimmte Anlagen, die aufgrund ihres potenziellen Risikos als besonders gefährlich eingestuft werden, gelten erweiterte Pflichten. Diese sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen sind in der BetrSichV aufgeführt und umfassen beispielsweise:

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  • Aufzüge
  • Druckbehälter (mit bestimmten Mindestvolumina und Drücken)
  • Fahrbahnen für Förderanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Wasserkraftwerke und Turbinen

Für diese Anlagen sind in der Regel vorgeschriebene Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) erforderlich. Die Intervalle und der Umfang dieser Prüfungen sind streng geregelt und oft durch die BetrSichV und die dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) definiert.

Informationspflichten gegenüber Mitarbeitenden

Neben der Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitsmittel bist du auch verpflichtet, deine Mitarbeitenden über:

  • Gefahren, die von den Arbeitsmitteln ausgehen können.
  • Sichere Benutzung der Arbeitsmittel.
  • Wartungs- und Prüfverfahren.
  • Verhalten im Gefahrenfall.

zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden, insbesondere bei Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderung der Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel.

Zusammenfassende Übersicht deiner Wartungspflichten

Kategorie Beschreibung der Pflicht Gesetzliche Grundlage (Beispiele) Praktische Umsetzung
Gefährdungsbeurteilung Systematische Ermittlung und Bewertung von Arbeitsplatzrisiken, insbesondere durch Arbeitsmittel. ArbSchG § 5, BetrSichV § 3 Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten und Arbeitsmittel.
Prüfpflichten Sicherstellung, dass Arbeitsmittel und Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. BetrSichV §§ 14-18, TRBS Beauftragung und Durchführung von außerordentlichen und wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen oder ZÜS.
Wartungspflichten Regelmäßige Instandhaltung von Arbeitsmitteln zur Sicherstellung ihrer Funktionstüchtigkeit und Langlebigkeit. ArbSchG § 4, BetrSichV § 3 Implementierung eines Wartungsplans, regelmäßige Inspektionen, Schmierung und Austausch von Verschleißteilen.
Dokumentation Aufzeichnung aller Prüf- und Wartungsmaßnahmen sowie der Ergebnisse. BetrSichV § 16 Führung von Prüfbüchern, Protokollen und Wartungsdokumentationen; Aufbewahrung gemäß gesetzlicher Fristen.
Unterweisung Information und Schulung der Beschäftigten über Gefahren, sichere Nutzung und Verhalten im Notfall. ArbSchG § 12 Regelmäßige Durchführung und Dokumentation von Mitarbeiterschulungen.

Häufig gestellte Fragen zu Wartungspflichten

Was sind die Konsequenzen, wenn ich meinen Wartungspflichten nicht nachkomme?

Die Nichtbeachtung von Wartungspflichten kann gravierende Folgen haben. Zunächst gefährdest du die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden, was zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten führen kann. Bei Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (z.B. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft) können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalls, der auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist, kannst du zivilrechtlich haftbar gemacht werden und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen tragen. Auch deine Versicherungsschutz kann beeinträchtigt werden.

Wie oft muss ich Geräte prüfen lassen?

Die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen sind nicht pauschal festgelegt und hängen stark von der Art des Arbeitsmittels, dessen Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen und den Herstellervorgaben ab. In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sind für viele Geräte Richtwerte und Bewertungskriterien angegeben. Die genauen Fristen leiten sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung ab. Eine Anlage, die stark beansprucht wird, muss häufiger geprüft werden als eine, die nur gelegentlich genutzt wird.

Muss ich auch neu gekaufte Geräte vor der ersten Nutzung prüfen lassen?

Ja, gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel vor der erstmaligen Inbetriebnahme auf ihren sicheren Zustand geprüft werden, wenn sie besonderen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind oder ihre Sicherheit von der bestimmungsgemäßen Montage und Einstellung abhängt. Dies gilt insbesondere für überwachungsbedürftige Anlagen. Bei Neugeräten ist jedoch zu prüfen, ob der Hersteller bereits Konformitätserklärungen und Prüfzeugnisse beigefügt hat, die eine erstmalige Prüfung durch dich entbehrlich machen. Bei der Inbetriebnahme von Maschinen, die nach dem Inverkehrbringen durch dich montiert wurden, ist eine Prüfung grundsätzlich erforderlich.

Was versteht man unter einer „befähigten Person“ für Prüfungen?

Eine befähigte Person ist eine Person, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um eine bestimmte Prüfung sicher und sachgerecht durchzuführen. Dies umfasst:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Fachbereich,
  • einschlägige Berufserfahrung in der Handhabung und Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels,
  • Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften, Normen und technischen Regeln sowie der anerkannten Regeln der Technik.

Die Qualifikation wird oft durch Weiterbildungen und Schulungen erworben und muss vom Arbeitgeber beurteilt und anerkannt werden.

Welche Rolle spielen die Berufsgenossenschaften bei den Wartungspflichten?

Die Berufsgenossenschaften (BG) spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Sie stellen umfangreiches Informationsmaterial, Merkblätter und Handlungshilfen zur Verfügung, die dir bei der Erfüllung deiner Wartungspflichten helfen. Sie führen auch Aufklärungs- und Beratungsgespräche durch und sind bei der Unfallversicherung und Prävention federführend. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit können sie auch Prüfungen durchführen und die Einhaltung der Vorschriften überwachen.

Muss ich auch private Arbeitsmittel, die meine Mitarbeiter im Homeoffice nutzen, prüfen?

Die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitsmittel, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden, auch im Homeoffice. Allerdings sind die konkreten Pflichten des Arbeitgebers für die Ausstattung und Sicherheit von Arbeitsplätzen im Homeoffice komplex und Gegenstand laufender Diskussionen sowie der Auslegung durch Gerichte und Aufsichtsbehörden. Oftmals liegt die primäre Verantwortung für private Geräte bei den Mitarbeitenden, aber der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss sicherstellen, dass die genutzten Geräte keine vermeidbaren Gefahren darstellen, insbesondere bei vom Arbeitgeber gestellter Ausrüstung.

Wie lange muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen für Prüfprotokolle sind in verschiedenen Verordnungen und Normen festgelegt. Für die Dokumentation wiederkehrender Prüfungen von Maschinen und Anlagen sind dies häufig 5 Jahre. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen oder bestimmten technischen Dokumentationen können die Fristen auch länger sein (z.B. bis zur Außerbetriebnahme der Anlage oder darüber hinaus). Es ist ratsam, sich im Zweifel an den spezifischen Vorgaben der BetrSichV und den anerkannten Regeln der Technik zu orientieren oder fachkundigen Rat einzuholen.

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