Welche Vorschriften gelten für die Feuerlöscherwartung?

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Du fragst dich, welche Vorschriften für die Wartung von Feuerlöschern gelten, um die Sicherheit in deinem Verantwortungsbereich zu gewährleisten? Dieser Text liefert dir die essenziellen Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, Normen und praktischen Anforderungen, die du bei der regelmäßigen Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten beachten musst. Die Kenntnis dieser Vorschriften ist unerlässlich für Betreiber von Gebäuden, Arbeitsstätten und öffentlichen Einrichtungen, um Brandrisiken zu minimieren und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

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Rechtliche Grundlagen und Normen der Feuerlöscherwartung

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Feuerlöscherwartung sind in erster Linie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verankert. Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen, wozu Feuerlöscher zählen. Konkret wird auf die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ verwiesen. Diese Regel konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und gibt detaillierte Hinweise zur Anzahl, Art, Anordnung und Instandhaltung von Feuerlöschern. Die Einhaltung der ASR A2.2 gilt als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der ArbStättV.

Neben den nationalen Gesetzen und Verordnungen spielen europäische und internationale Normen eine entscheidende Rolle. Die für Feuerlöscher relevanteste Normenreihe ist die DIN EN 3 „Feuerlöscher“. Diese Norm regelt die Konstruktion, Prüfung, Kennzeichnung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern. Insbesondere die DIN EN 3-3 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 3: Herstellung, Bauart, Prüfung, Kennzeichnung und Anforderungen nach Gebrauch“ ist hier von zentraler Bedeutung. Sie legt fest, welche Prüfungen in welchen Abständen durchzuführen sind.

Für die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern ist die DIN 14406 Teil 4 „Feuerwehrlöschgeräte; tragbare Feuerlöscher; Instandhaltung“ maßgeblich. Diese Norm beschreibt detailliert die Anforderungen an die Instandhaltung, die durch Sachkundige durchzuführen ist. Sie definiert die verschiedenen Wartungsintervalle, die durchzuführenden Tätigkeiten und die Dokumentationspflichten.

Wartungsintervalle und Pflichten

Die Vorschriften legen klare Fristen für die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern fest. Diese Intervalle sind abhängig von der Art des Feuerlöschers und den Umgebungsbedingungen, sind aber in der Regel standardisiert:

  • Monatliche Sichtprüfung: Dies ist eine einfache Prüfung, die vom Betreiber oder einer benannten Person durchgeführt werden kann. Dabei wird kontrolliert, ob der Feuerlöscher zugänglich und unbeschädigt ist, ob die Prüfplakette vorhanden und lesbar ist und ob der Druckanzeiger im grünen Bereich liegt (falls vorhanden). Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
  • Jährliche Wartung: Diese Wartung muss von einem Sachkundigen gemäß DIN 14406 Teil 4 durchgeführt werden. Hierbei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile des Feuerlöschers überprüft, das Löschmittel kontrolliert, der Dichtheitsprüfung unterzogen und die gesamte Funktionsfähigkeit sichergestellt. Die Durchführung und die Ergebnisse der jährlichen Wartung müssen auf einer Prüfplakette am Feuerlöscher dokumentiert werden.
  • Aufladbare Feuerlöscher (außer Wasser- und Schaumlöscher): Diese Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre einer „wiederkehrenden Prüfung“ unterzogen werden. Hierbei wird der Innendruck überprüft und die Dichtheit des Gehäuses sichergestellt.
  • Pulverfeuerlöscher: Diese müssen alle 5 Jahre einer „zerlegten Prüfung“ unterzogen werden, bei der sie komplett zerlegt, gereinigt und neu abgedichtet werden.
  • CO2-Feuerlöscher: Diese Feuerlöscher müssen alle 10 Jahre einer „Druckbehälterprüfung“ (analog zur Prüfung von Druckgasflaschen) unterzogen werden.
  • Wasser- und Schaumlöscher: Diese Feuerlöscher unterliegen besonderen Regelungen und müssen in der Regel nach 10 Jahren einer zerlegten Prüfung unterzogen werden, abhängig vom jeweiligen Hersteller und Modell.

Es ist deine Pflicht als Betreiber, sicherzustellen, dass diese Wartungsintervalle eingehalten werden. Die regelmäßige Wartung gewährleistet, dass die Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit sind und ordnungsgemäß funktionieren. Versäumnisse bei der Wartung können nicht nur zu gravierenden Folgen im Brandfall führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn daraus ein Schaden entsteht.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Die Wartung von Feuerlöschern ist eine sicherheitsrelevante Tätigkeit, die spezielle Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Daher dürfen Feuerlöscher nur von Sachkundigen gewartet werden. Laut DIN 14406 Teil 4 sind Sachkundige Personen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie über die berufliche Qualifikation verfügen, um die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern durchzuführen. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Wartung in der Regel von spezialisierten Fachfirmen oder von geschultem Personal des Betreibers durchgeführt werden muss, das über entsprechende Nachweise oder Zertifikate verfügt.

Die Qualifikation des Sachkundigen umfasst in der Regel:

  • Fachkenntnisse über die verschiedenen Arten von Feuerlöschern, ihre Funktionsweise und ihre Einsatzbereiche.
  • Kenntnisse der relevanten Normen und gesetzlichen Vorschriften (DIN EN 3, DIN 14406 Teil 4, ASR A2.2).
  • Praktische Erfahrung in der Durchführung von Wartungsarbeiten.
  • Die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen und zu beheben.
  • Die korrekte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

Die Auswahl eines qualifizierten Wartungsdienstleisters ist entscheidend. Achte darauf, dass die Firma über entsprechende Zertifizierungen verfügt und dass die durchführenden Techniker entsprechend geschult sind.

Arten von Feuerlöschern und ihre spezifischen Wartungsanforderungen

Es gibt verschiedene Arten von Feuerlöschern, die jeweils für unterschiedliche Brandklassen (A, B, C, D, F und E) konzipiert sind. Die Wartungsanforderungen können sich geringfügig unterscheiden, aber die Grundprinzipien der DIN 14406 Teil 4 gelten übergreifend. Die wichtigsten Typen und Besonderheiten sind:

  • Pulverlöscher: Sie sind vielseitig einsetzbar (Brandklassen A, B, C) und relativ kostengünstig. Die Wartung erfordert die Kontrolle des Treibmittels und des Pulvers auf Klumpenbildung. Alle 5 Jahre ist eine zerlegte Prüfung vorgeschrieben.
  • Schaum- und Wasserlöscher: Geeignet für Brandklasse A und B. Bei diesen Geräten ist die Überprüfung des Drucks und des Löschmittelstandes besonders wichtig. Schaumlöscher erfordern eine regelmäßige Kontrolle des Schaumbildners. Die regelmäßige Prüfung und die Dichtheit sind essenziell.
  • CO2-Löscher: Ideal für Brandklasse B und elektrische Anlagen (Brandklasse E). Hierbei muss besonders auf die Dichtheit der Ventile und Schläuche geachtet werden. Die CO2-Füllung ist nicht visuell überprüfbar und erfordert spezielle Prüfmethoden. Alle 10 Jahre ist die Druckbehälterprüfung obligatorisch.
  • Fettbrandlöscher (Klasse F): Speziell für Fett- und Ölbrände in Küchen. Diese Löscher enthalten spezielle Lösemittel und müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Unabhängig vom Typ ist die regelmäßige Wartung durch einen Sachkundigen unerlässlich, um die jederzeitige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

Dokumentation der Feuerlöscherwartung

Eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Wartungsarbeiten ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis der Erfüllung deiner Pflichten. Die Dokumentation muss folgende Informationen umfassen:

  • Name und Anschrift des Betreibers.
  • Art des Feuerlöschers (Typenbezeichnung, Fabrikat, Seriennummer).
  • Ort der Aufstellung des Feuerlöschers.
  • Datum der letzten Wartung und das Datum der nächsten fälligen Wartung.
  • Name und Unterschrift des Sachkundigen, der die Wartung durchgeführt hat.
  • Beschreibung der durchgeführten Arbeiten.
  • Festgestellte Mängel und durchgeführte Reparaturen.
  • Ersatzteile, die verwendet wurden.

Diese Informationen werden üblicherweise auf einer Prüfplakette am Feuerlöscher angebracht. Die Prüfplakette ist gut sichtbar und sollte alle relevanten Daten enthalten. Darüber hinaus ist es ratsam, ein separates Wartungsverzeichnis zu führen, in dem alle Feuerlöscher und ihre Wartungshistorie systematisch erfasst sind. Dies erleichtert die Übersicht und die Einhaltung von Fristen.

Umsetzung und Verantwortung

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zur Feuerlöscherwartung liegt beim Betreiber des Gebäudes oder der Arbeitsstätte. Dies kann der Eigentümer, der Mieter oder der jeweilige Arbeitgeber sein, je nach vertraglicher Regelung und Nutzung. Es ist wichtig, dass du dir deiner Verantwortung bewusst bist und die notwendigen Schritte unternimmst, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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Dazu gehört:

  • Die Beschaffung und Bereitstellung der vorgeschriebenen Anzahl und Art von Feuerlöschern, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der ASR A2.2.
  • Die Durchführung der regelmäßigen Sichtprüfungen.
  • Die Beauftragung qualifizierter Sachkundiger für die jährliche Wartung und die wiederkehrenden Prüfungen.
  • Die Überwachung der Einhaltung der Wartungsintervalle.
  • Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
  • Die Schulung der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Feuerlöschern.

Bei größeren Liegenschaften oder komplexen Anlagen kann es sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, der die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überwacht.

Tabellarische Übersicht der Vorschriften und Verantwortlichkeiten

Kategorie Relevante Vorschrift/Norm Verantwortlichkeit Wesentliche Inhalte
Gesetzliche Grundlage Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Betreiber/Arbeitgeber Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Bereitstellung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen.
Konkrete Regelungen Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Betreiber/Arbeitgeber Anforderungen an Anzahl, Art, Anordnung und Instandhaltung von Feuerlöschern.
Norm für Feuerlöscher DIN EN 3 „Feuerlöscher“ (insb. Teil 3) Hersteller, Betreiber Konstruktion, Prüfung, Kennzeichnung und Anforderungen nach Gebrauch von tragbaren Feuerlöschern.
Norm für Instandhaltung DIN 14406 Teil 4 „Feuerwehrlöschgeräte; tragbare Feuerlöscher; Instandhaltung“ Sachkundige, Betreiber Anforderungen an die Wartung, Prüfintervalle, Tätigkeiten und Dokumentation.
Wartungsintervalle DIN 14406 Teil 4, Herstellerangaben Betreiber, Sachkundige Monatliche Sichtprüfung, jährliche Wartung, wiederkehrende Prüfungen (z.B. 2-jährig, 5-jährig, 10-jährig je nach Gerätetyp).
Qualifikation für Wartung DIN 14406 Teil 4 Sachkundige, Fachfirmen Durchführung durch Personen mit nachgewiesenen Fachkenntnissen und Erfahrungen.
Dokumentation DIN 14406 Teil 4, ASR A2.2 Betreiber, Sachkundige Prüfplakette am Feuerlöscher, Wartungsverzeichnis, Nachweis der durchgeführten Arbeiten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Welche Vorschriften gelten für die Feuerlöscherwartung?

Was ist die grundlegende rechtliche Grundlage für die Feuerlöscherwartung in Deutschland?

Die grundlegende rechtliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert, welche detaillierte Anforderungen an die Instandhaltung von Feuerlöschern stellt.

Muss ich als privater Hausbesitzer Feuerlöscher warten lassen?

Für private Haushalte gibt es keine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern. Es wird jedoch aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, auch im privaten Bereich vorhandene Feuerlöscher regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und ggf. warten zu lassen, insbesondere wenn sie Teil einer Brandmeldeanlage sind oder aus besonderen Gründen (z.B. für bestimmte Hobbys oder Fahrzeuge) angeschafft wurden.

Welche Normen sind für die Wartung von Feuerlöschern in Europa relevant?

In Europa sind die Normen der DIN EN 3 Reihe maßgeblich. Insbesondere die DIN EN 3-3 regelt die Herstellung, Prüfung und Instandhaltung. Für die detaillierte Wartungsdurchführung ist in Deutschland die nationale Norm DIN 14406 Teil 4 die maßgebliche Vorschrift.

Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?

Die Sichtprüfung muss monatlich erfolgen. Die Hauptwartung (durch einen Sachkundigen) ist in der Regel jährlich vorgeschrieben. Wiederkehrende Prüfungen, wie die zerlegte Prüfung oder die Druckbehälterprüfung, sind je nach Gerätetyp alle 2, 5 oder 10 Jahre fällig. Die genauen Intervalle sind in der DIN 14406 Teil 4 und den Herstellerangaben festgelegt.

Was passiert, wenn ich die Feuerlöscherwartung vernachlässige?

Eine vernachlässigte Feuerlöscherwartung kann im Brandfall dazu führen, dass die Geräte nicht funktionieren und somit der Brandschutz nicht gewährleistet ist. Dies kann zu erhöhten Sachschäden, Verletzungen oder sogar Todesfällen führen. Rechtlich gesehen kann die Nichtbeachtung der Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und bei daraus resultierenden Schäden haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer ist berechtigt, Feuerlöscher zu warten?

Feuerlöscher dürfen ausschließlich von Sachkundigen gewartet werden. Das sind Personen, die über die notwendigen Fachkenntnisse, Erfahrungen und die berufliche Qualifikation verfügen, um die Wartung fachgerecht durchzuführen. In der Praxis wird dies meist von spezialisierten Fachfirmen übernommen.

Welche Informationen müssen auf der Prüfplakette eines Feuerlöschers enthalten sein?

Auf der Prüfplakette müssen mindestens das Datum der durchgeführten Wartung, das Datum der nächsten fälligen Wartung sowie der Name oder das Kürzel des durchführenden Sachkundigen bzw. der Firma vermerkt sein. Sie dient als Nachweis der regelmäßigen Prüfung.

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