Welche Regelungen gelten für Feuerlöscher im Büro?

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In Büros ist die Sicherheit der Mitarbeiter und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften von größter Bedeutung. Dieser Text beleuchtet die essenziellen Regelungen, die für Feuerlöscher in Büroumgebungen gelten, um Brandgefahren zu minimieren und im Ernstfall effektiv reagieren zu können. Er richtet sich an Arbeitgeber, Facility Manager und Sicherheitsbeauftragte, die für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich sind.

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Grundlagen der Brandschutzvorschriften für Büros

Die Notwendigkeit von Feuerlöschern in Büros ergibt sich aus der allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten. Diese Pflicht ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert, allen voran im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Deutschland. Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Anforderungen an sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes ist die Bereitstellung von geeigneten Feuerlöscheinrichtungen.

Die Auswahl, Platzierung und Instandhaltung von Feuerlöschern sind dabei nicht willkürlich, sondern unterliegen spezifischen Regelungen, die auf der Art und dem Umfang der möglichen Brandgefahren basieren. Büros stellen hierbei eine spezifische Risikobewertung dar, die sich von anderen Arbeitsumgebungen unterscheiden kann.

Arten von Feuerlöschern und ihre Eignung für Büros

Die Wirksamkeit eines Feuerlöschers hängt maßgeblich von der Art des zu löschenden Brandes ab. Die Normen unterscheiden verschiedene Brandklassen:

  • Brandklasse A: Brände fester, organischer Stoffe (z.B. Holz, Papier, Textilien)
  • Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden brennbaren Stoffen (z.B. Benzin, Öl, Alkohol, Wachs)
  • Brandklasse C: Brände von gasförmigen brennbaren Stoffen (z.B. Erdgas, Propan, Butan)
  • Brandklasse D: Brände von Metallen (z.B. Magnesium, Aluminium, Natrium)
  • Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten in Küchengeräten
  • Brandklasse E: Historische Klassifizierung, heute meist in Brandklasse C integriert oder spezifische Löschmittel für elektrische Anlagen.

Für Büroumgebungen sind in der Regel Feuerlöscher der Klassen A, B und oft auch C relevant. Besondere Vorsicht ist bei der Bekämpfung von Bränden elektrischer Anlagen geboten. Hierfür sind spezielle Löschmittel erforderlich, die keine Leitfähigkeit aufweisen.

Die gängigsten und für Büros empfohlenen Feuerlöscherarten sind:

  • Schaumlöscher: Geeignet für Brandklasse A und B. Sie wirken kühlend und erstickend.
  • Pulverlöscher: Sehr vielseitig und decken oft die Brandklassen A, B und C ab. Sie sind sehr effektiv, hinterlassen aber eine größere Verschmutzung und können in geschlossenen Räumen zu Sichtbehinderungen führen. Für Büros eine häufige Wahl aufgrund ihrer breiten Einsatzmöglichkeiten.
  • Kohlendioxid (CO2)-Löscher: Ideal für Brandklasse B und zur Bekämpfung von Bränden elektrischer Anlagen bis zu einer bestimmten Spannungshöhe. Sie hinterlassen keine Rückstände und sind daher gut für empfindliche Bereiche wie Serverräume geeignet. Sie verdrängen jedoch Sauerstoff und können in kleinen Räumen gefährlich sein.
  • Wasserlöscher: Primär für Brandklasse A geeignet. Sie sind umweltfreundlich und kostengünstig, aber ungeeignet für brennbare Flüssigkeiten und elektrische Anlagen.

Die spezifische Auswahl der Feuerlöscher sollte auf einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung basieren, die die im Büro vorhandenen Materialien und potenziellen Brandquellen berücksichtigt. Oftmals ist eine Kombination verschiedener Löscherarten die beste Lösung.

Gesetzliche Anforderungen und Normen

In Deutschland sind primär folgende Regelwerke relevant:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Fordert allgemeine Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, einschließlich des Brandschutzes.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV. Insbesondere die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist hier von zentraler Bedeutung. Sie gibt detaillierte Hinweise zur Anzahl, Art und Platzierung von Feuerlöscheinrichtungen.
  • Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN): Beispielsweise die DIN EN 3-Serie für Feuerlöscher und die DIN 14406 für tragbare Feuerlöschgeräte. Diese Normen definieren die technischen Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung von Feuerlöschern.
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaften: Diese können spezifische Ergänzungen und Empfehlungen zu den staatlichen Regelungen enthalten.

Die ASR A2.2 legt fest, dass Feuerlöscher in der Regel in Sichtweite und gut erreichbar aufgestellt werden müssen. Die Auswahl der Löscher richtet sich nach der Brandgefährdung und der Größe der Arbeitsstätte. Für Büroräume, die primär als Aufenthaltsbereich dienen und geringe Brandlasten aufweisen, werden oft Löschmittel der Brandklassen A und B gefordert. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Archivräume, Technikräume mit elektronischen Geräten) sind zusätzliche oder angepasste Löschmittel vorgeschrieben.

Platzierung und Kennzeichnung von Feuerlöschern

Die richtige Platzierung ist entscheidend für die schnelle Einsatzfähigkeit im Brandfall. Gemäß der ASR A2.2 gilt:

  • Sichtbarkeit: Feuerlöscher müssen gut sichtbar aufgestellt werden. Falls die Sicht behindert ist (z.B. durch Schränke oder Pflanzen), muss eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.
  • Erreichbarkeit: Sie müssen vom Benutzer ohne Schwierigkeiten und ohne gefährliche Annäherung an die Brandquelle erreicht werden können.
  • Anschlaghöhe: Die Oberkante des Feuerlöschers sollte in einer Höhe von höchstens 1,20 m über dem Fußboden angebracht sein. Dies erleichtert die Entnahme für Personen unterschiedlicher Körpergröße.
  • Abstände: Die maximalen Wege zu einem Feuerlöscher sind in der ASR A2.2 definiert und hängen von der Brandgefährdungsstufe ab. Für normale Büronutzung sind die Abstände in der Regel großzügiger als in Bereichen mit hoher Brandlast.
  • Beschilderung: Feuerlöscher müssen eindeutig durch das vorgeschriebene Schild „Feuerlöscher“ gekennzeichnet sein, das gut sichtbar über dem Gerät angebracht wird.

Regelmäßige Wartung und Prüfung

Ein Feuerlöscher ist nur dann wirksam, wenn er funktionsfähig ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient dazu, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen und den ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten.

Folgende Intervalle sind üblich:

  • Jährliche Wartung: Gemäß DIN 14406 Teil 4 müssen Feuerlöscher mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person oder einem Fachbetrieb überprüft und gewartet werden. Bei dieser Wartung wird der Zustand des Geräts, der Löschmittel und der Bedienungselemente geprüft.
  • Fristgemäße Instandsetzung: Nach jeder Benutzung oder bei festgestellten Mängeln muss der Feuerlöscher unverzüglich instand gesetzt werden.
  • Fristen für Behälterprüfung: Je nach Art des Feuerlöschers gibt es spezifische Fristen für die Druckprüfung des Behälters (z.B. alle 10 Jahre für Schaumlöscher, 15 Jahre für Pulverlöscher).

Die Wartung muss dokumentiert werden, üblicherweise durch einen Wartungsaufkleber auf dem Feuerlöscher, der das Datum der letzten Wartung und die Prüfstelle vermerkt.

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Brandschutzhelfer und Evakuierungspläne

Neben der Bereitstellung von Feuerlöschern sind weitere Maßnahmen im Brandschutz für Büros unerlässlich. Dazu gehören:

  • Brandschutzhelfer: In vielen Unternehmen sind ausgebildete Brandschutzhelfer vorgeschrieben, die im Brandfall erste Löschmaßnahmen durchführen und die Evakuierung unterstützen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsbeurteilung.
  • Evakuierungspläne: Klar gekennzeichnete Fluchtwege und gut sichtbare Evakuierungspläne sind essenziell, um im Notfall eine geordnete und schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Diese Pläne müssen den Mitarbeitern bekannt sein.
  • Brandschutzunterweisungen: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Feuerlöschern, das Verhalten im Brandfall und die Kenntnis der Fluchtwege sind von großer Bedeutung.

Übersicht der Regelungen für Feuerlöscher im Büro

Aspekt Relevante Vorschriften und Normen Anforderungen
Auswahl des Feuerlöschers ArbStättV, ASR A2.2, DIN EN 3 Basierend auf Brandklassen (A, B, C, E), Art und Menge der brennbaren Materialien, Anzahl der Mitarbeiter. Oft ist eine Kombination verschiedener Löscherarten nötig.
Anzahl und Verteilung ASR A2.2 Maximale Wegstrecken zum nächsten Feuerlöscher einhalten, abhängig von der Brandgefährdungsstufe.
Platzierung ASR A2.2 Gut sichtbar und leicht zugänglich, Anschlaghöhe max. 1,20 m über Fußboden, ggf. durch Beschilderung ergänzen.
Kennzeichnung ASR A2.2, DIN EN 3 Eindeutige Kennzeichnung mit dem Schild „Feuerlöscher“, Kennzeichnung der Brandklassen.
Wartung und Prüfung DIN 14406 Teil 4, Herstellervorgaben Jährliche Wartung durch Sachkundige, Dokumentation durch Wartungsaufkleber, Fristen für Behälterprüfung beachten.
Löschmittel DIN EN 3 Geeignet für die jeweiligen Brandklassen; bei elektrischen Anlagen nur nichtleitende Löschmittel.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Welche Regelungen gelten für Feuerlöscher im Büro?

Wie oft müssen Feuerlöscher im Büro gewartet werden?

Feuerlöscher im Büro müssen in der Regel mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person oder einem zertifizierten Fachbetrieb gewartet werden. Dies stellt sicher, dass sie im Ernstfall einsatzbereit sind. Die Wartung wird durch einen Aufkleber auf dem Gerät dokumentiert.

Welche Brandklassen sind für Büros am relevantesten?

Für Büros sind primär die Brandklassen A (feste Stoffe wie Papier und Holz), B (flüssige Stoffe wie Öle und Fette) und oft auch die Brandklasse E (elektrische Anlagen) relevant. Die genaue Auswahl der Feuerlöscher richtet sich nach einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung.

Müssen Feuerlöscher im Büro beschriftet sein?

Ja, Feuerlöscher müssen eindeutig durch das vorgeschriebene Schild „Feuerlöscher“ gekennzeichnet sein, das gut sichtbar über dem Gerät angebracht wird. Zusätzlich sind die zu löschenden Brandklassen auf dem Löscher selbst vermerkt.

Was passiert, wenn ein Feuerlöscher nicht gewartet wird?

Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann im Ernstfall versagen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit der Mitarbeiter dar, sondern kann auch zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Wie viele Feuerlöscher benötige ich in meinem Büro?

Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Büros, die Anzahl der Mitarbeiter, die vorhandenen Materialien und die daraus resultierende Brandgefährdungsstufe. Die genauen Vorgaben sind in der Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) zu finden.

Darf ich als Büromitarbeiter einen Feuerlöscher im Notfall bedienen?

Wenn Sie im Umgang mit Feuerlöschern geschult sind und als Brandschutzhelfer ausgebildet wurden, dürfen Sie im Notfall erste Löschversuche unternehmen. Die grundsätzliche Verantwortung für die Verfügbarkeit und Wartung der Löscher liegt jedoch beim Arbeitgeber.

Welche Arten von Feuerlöschern eignen sich für Serverräume im Büro?

Für Serverräume eignen sich insbesondere Kohlendioxid (CO2)-Löscher. Diese hinterlassen keine Rückstände und sind daher ideal für empfindliche elektronische Geräte. Auch spezielle Pulverlöscher, die für elektrische Anlagen geeignet sind, können eine Option sein. Die Auswahl sollte auf einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung basieren.

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