Du fragst dich, welche Prüffrist für Feuerlöscher gilt und welche rechtlichen Vorgaben hierbei zu beachten sind. Diese Informationen sind essenziell für dich als Betreiber von Arbeitsstätten, für die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden oder einfach zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes in deinem privaten Umfeld.
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Gesetzliche Grundlagen und DIN-Normen für Feuerlöscherprüfungen
Die Prüffristen für Feuerlöscher sind in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen und technische Normen festgelegt. Oberste Priorität hat hierbei die Sicherheit, um im Brandfall eine zuverlässige Funktionsfähigkeit der Löschgeräte gewährleisten zu können. Die wichtigsten Anlaufstellen für die korrekte Prüfpraxis sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen technischen Regeln (TRBS) sowie die DIN-Normen, insbesondere die DIN 14406 Teil 4, die sich mit tragbaren Feuerlöschgeräten beschäftigt.
Die Rolle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln, zu denen auch Feuerlöscher in betrieblich genutzten Räumlichkeiten zählen. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, dass alle eingesetzten Arbeitsmittel, einschließlich Feuerlöschern, sich in einem betriebssicheren Zustand befinden. Dies beinhaltet regelmäßige Prüfungen, um Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die BetrSichV verweist dabei explizit auf die Notwendigkeit, anerkannte Regeln der Technik anzuwenden, was die Bedeutung von Normen wie der DIN 14406 unterstreicht.
Die Bedeutung der DIN 14406 Teil 4
Die DIN 14406 Teil 4 ist eine zentrale Norm für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten. Sie definiert detailliert die Prüfumfänge, -fristen und die Qualifikationen der Prüfer. Laut dieser Norm sind Feuerlöscher regelmäßig zu warten und auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Die Norm unterscheidet dabei zwischen der „wiederkehrenden Prüfung“ und der „Instandhaltung“.
Unterscheidung: Sichtprüfung, wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung
Es ist wichtig, zwischen den verschiedenen Arten von Überprüfungen zu unterscheiden, da diese unterschiedliche Fristen und Umfänge haben:
- Sichtprüfung: Dies ist eine einfache visuelle Kontrolle, die idealerweise vom Benutzer selbst vor jeder Benutzung und ansonsten regelmäßig durchgeführt werden sollte. Hierbei wird auf offensichtliche Schäden, fehlende Teile oder eine intakte Plombierung geachtet.
- Wiederkehrende Prüfung: Diese Prüfung ist umfassender und wird von einer befähigten Person durchgeführt. Sie umfasst die Überprüfung der Bedienbarkeit, der Vollständigkeit, des ordnungsgemäßen Zustands des Gehäuses und der Bedienungselemente, der Prüf- und Wartungskennzeichnung sowie des Treibmitteldrucks (bei CO2-Löschern der Füllstand). Die Frist für die wiederkehrende Prüfung beträgt in der Regel zwei Jahre.
- Instandhaltung (Wartung): Diese tiefergehende Prüfung geht über die wiederkehrende Prüfung hinaus. Sie beinhaltet das Öffnen des Gerätes, die Überprüfung aller inneren Bauteile, die Reinigung, das Nachfüllen von Löschmitteln und Treibmittel sowie gegebenenfalls den Austausch von Dichtungen. Die Frist für die Instandhaltung (umgangssprachlich oft auch als Wartung bezeichnet) beträgt in der Regel fünf Jahre.
Übersicht der Prüffristen für verschiedene Feuerlöscherarten
Die genauen Prüffristen können je nach Art des Feuerlöschers und dem verwendeten Löschmittel leicht variieren. Dennoch gibt es klare Richtlinien, die für die meisten gängigen Geräte gelten:
| Feuerlöscher-Typ | Art der Prüfung | Frist | Verantwortung |
|---|---|---|---|
| Schaum-, Fettbrand-, Wasserlöscher (gemäß DIN EN 3) | Wiederkehrende Prüfung | 2 Jahre | Befähigte Person (externer Dienstleister oder geschulte Mitarbeiter) |
| Schaum-, Fettbrand-, Wasserlöscher (gemäß DIN EN 3) | Instandhaltung (Wartung) | 5 Jahre | Fachkundiger (Hersteller oder beauftragter Betrieb) |
| Pulverlöscher (gemäß DIN EN 3) | Wiederkehrende Prüfung | 2 Jahre | Befähigte Person |
| Pulverlöscher (gemäß DIN EN 3) | Instandhaltung (Wartung) | 5 Jahre | Fachkundiger |
| CO2-Löscher (gemäß DIN EN 3) | Wiederkehrende Prüfung | 2 Jahre | Befähigte Person |
| CO2-Löscher (gemäß DIN EN 3) | Instandhaltung (Wartung) | 10 Jahre (nach Herstellerangaben und speziellen Prüfungen, z.B. Innendruckprüfung) | Fachkundiger |
| Dauerdrucklöscher (ältere Modelle) | Wiederkehrende Prüfung | 2 Jahre | Befähigte Person |
| Dauerdrucklöscher (ältere Modelle) | Instandhaltung (Wartung) | 5 Jahre | Fachkundiger |
Wichtiger Hinweis: Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Regelungen nach DIN 14406. Es ist jedoch immer ratsam, die spezifischen Herstellerangaben und die geltenden Vorschriften an deinem Standort zu prüfen, da es Abweichungen geben kann.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Prüfung von Feuerlöschern darf nicht von jedermann durchgeführt werden. Hierfür sind bestimmte Qualifikationen und Kenntnisse erforderlich:
Befähigte Person
Die „wiederkehrende Prüfung“ darf von einer befähigten Person durchgeführt werden. Eine befähigte Person ist jemand, der aufgrund seiner Ausbildung, seines Fachwissens und seiner praktischen Erfahrungen in der Lage ist, die erforderlichen Prüfungen selbstständig zu beurteilen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann ein speziell geschulter Mitarbeiter des Unternehmens sein, der die entsprechenden Schulungsnachweise erworben hat, oder ein Mitarbeiter eines externen Dienstleisters, der auf Brandschutz spezialisiert ist.
Fachkundiger (Sachkundiger)
Die Instandhaltung (Wartung), insbesondere das Öffnen des Gerätes und das Nachfüllen von Löschmitteln, darf nur von einem Fachkundigen (oft auch als Sachkundiger bezeichnet) vorgenommen werden. Dies ist in der Regel ein qualifizierter Monteur eines spezialisierten Unternehmens, das über die notwendigen Werkzeuge, Ersatzteile und Kenntnisse der spezifischen Löschertechnologie verfügt. Hersteller von Feuerlöschern bieten oft entsprechende Wartungsverträge oder autorisierte Servicepartner an.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Prüffristen
Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Feuerlöschern ist keine bloße Formalität, sondern dient der Gewährleistung der Sicherheit. Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen kann gravierende Folgen haben:
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Im Falle eines Brandes kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern oder die Leistung kürzen, wenn nachweislich keine ordnungsgemäße Wartung und Prüfung der Feuerlöscher stattgefunden hat. Ein nicht funktionsfähiger Feuerlöscher kann im Ernstfall dazu führen, dass ein kleiner Brand zu einem Großschaden eskaliert.
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Für Betreiber von Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden kann die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Haftung führen. Kommt es aufgrund eines defekten Feuerlöschers zu Personen- oder Sachschäden, können hierfür Regressansprüche geltend gemacht werden. Der Betreiber ist verpflichtet, für einen sicheren Zustand der Brandschutzeinrichtungen zu sorgen.
Reputationsschäden
Ein Brand und die damit verbundenen negativen Folgen können das Ansehen eines Unternehmens erheblich schädigen. Die Gewährleistung der Sicherheit durch regelmäßige Überprüfungen der Brandschutzeinrichtungen trägt maßgeblich zum Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit bei.
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Praktische Tipps zur Einhaltung der Prüffristen
Um sicherzustellen, dass deine Feuerlöscher immer einsatzbereit sind und du den gesetzlichen Anforderungen gerecht wirst, beachte folgende praktische Tipps:
- Führen eines Prüfverzeichnisses: Dokumentiere alle Prüfungen, Wartungen und Austauschdaten deiner Feuerlöscher. Dies dient als Nachweis und hilft dir, den Überblick über die fälligen Termine zu behalten.
- Kennzeichnung der Geräte: Nach jeder Prüfung oder Wartung sollte der Feuerlöscher mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen werden, die das Datum der Prüfung und das Datum der nächsten fälligen Prüfung angibt. Diese Kennzeichnung ist oft eine Prüfplakette.
- Regelmäßige Sichtkontrollen: Mache es dir und deinen Mitarbeitern zur Gewohnheit, die Feuerlöscher regelmäßig visuell zu überprüfen. Achte auf Beschädigungen, korrekten Sitz des Manometers und die intakte Plombierung.
- Professionelle Dienstleister beauftragen: Lagere die wiederkehrende Prüfung und die Instandhaltung an spezialisierte und zertifizierte Unternehmen aus. Dies gewährleistet die korrekte Durchführung und entbindet dich von der Notwendigkeit, eigenes qualifiziertes Personal vorzuhalten.
- Herstellerangaben beachten: Informiere dich immer über die spezifischen Wartungsanweisungen des Herstellers deines Feuerlöschers.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Welche Prüffrist gilt für Feuerlöscher?
Wie oft muss ein Feuerlöscher bei mir privat geprüft werden?
Auch im privaten Bereich ist es empfehlenswert, Feuerlöscher regelmäßig überprüfen zu lassen. Für private Haushalte gibt es keine strikte gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung oder Instandhaltung wie in Arbeitsstätten. Dennoch sollten Feuerlöscher vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle zwei Jahre einer Sichtprüfung unterzogen werden. Eine fachmännische Wartung alle fünf Jahre, ähnlich wie in Betrieben, wird dringend empfohlen, um die Funktionsfähigkeit im Notfall zu gewährleisten.
Was passiert, wenn ein Feuerlöscher abgelaufen ist?
Ein Feuerlöscher gilt nicht im klassischen Sinne als „abgelaufen“, aber die Fristen für die wiederkehrende Prüfung und die Instandhaltung müssen eingehalten werden. Wenn ein Feuerlöscher die Frist für die wiederkehrende Prüfung überschritten hat, ist er nicht mehr für den Einsatzzweck geeignet und muss neu geprüft oder instand gehalten werden. Überschreitet er die Frist für die Instandhaltung, ist er in der Regel auszutauschen, da die Langlebigkeit der Dichtungen und die Qualität der Löschmittel nicht mehr gewährleistet sind.
Können Feuerlöscher nachträglich repariert werden?
Ja, Feuerlöscher können in der Regel repariert und instand gehalten werden, sofern keine gravierenden Schäden am Gehäuse vorliegen. Die Instandhaltung durch einen Fachkundigen beinhaltet die Überprüfung aller Komponenten, den Austausch verschlissener Teile und das Nachfüllen von Löschmitteln. Dies ist oft kostengünstiger als ein Neukauf.
Welche Kriterien werden bei der wiederkehrenden Prüfung geprüft?
Bei der wiederkehrenden Prüfung wird unter anderem die Bedienbarkeit, die Vollständigkeit des Gerätes, der ordnungsgemäße Zustand des Gehäuses und der Bedienungselemente (wie Hebel und Düsen), die Prüf- und Wartungskennzeichnung sowie der Treibmitteldruck (bei Druckgeräten) bzw. der Füllstand (bei CO2-Löschern) überprüft. Auch die Dichtheit des Ventils wird kontrolliert.
Was sind die Unterschiede zwischen Instandhaltung und Wartung?
Im Kontext der Feuerlöscherprüfung werden die Begriffe „Instandhaltung“ und „Wartung“ oft synonym verwendet. Die DIN 14406 spricht primär von „Instandhaltung“. Diese umfasst eine tiefgreifendere Überprüfung, bei der das Gerät geöffnet wird, um innere Komponenten zu inspizieren, zu reinigen und gegebenenfalls Teile auszutauschen. Die „wiederkehrende Prüfung“ ist eine weniger invasive Kontrolle, die oft ohne Öffnen des Gerätes durchgeführt wird.
Muss jeder Arbeitsplatz mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein?
Ja, gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) muss jeder Arbeitsplatz über geeignete Brandschutzeinrichtungen verfügen. Dies beinhaltet in der Regel die Bereitstellung von Feuerlöschern, deren Anzahl und Typ abhängig von der Brandgefährdung am jeweiligen Arbeitsplatz sind. Die genauen Anforderungen sind im Brandschutzkonzept des Unternehmens zu regeln.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Feuerlöscher bei einer Prüfung durchfällt?
Wenn ein Feuerlöscher bei der wiederkehrenden Prüfung oder der Instandhaltung durchfällt, muss er entweder repariert oder ausgetauscht werden. Ein defekter Feuerlöscher darf nicht mehr betriebsbereit gehalten werden. Der Betreiber ist verpflichtet, umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einsatzbereitschaft wiederherzustellen oder ein Ersatzgerät zu beschaffen.