Welche Feuerlöscher sind im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben?

Feuerlöscher für Betrieb

Wenn du als Betreiber eines Betriebs sicherstellen möchtest, dass du den gesetzlichen Anforderungen an Brandschutz gerecht wirst, ist die Frage nach den vorgeschriebenen Feuerlöschern von zentraler Bedeutung. Dieser Text liefert dir die essenziellen Informationen, um die richtigen Entscheidungen für die Sicherheit deines Unternehmens zu treffen.

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Gesetzliche Grundlagen für Feuerlöscher im Betrieb

Die gesetzlichen Vorschriften zur Brandschutzordnung und zur Ausstattung von Betrieben mit Feuerlöschgeräten sind in Deutschland nicht in einem einzigen Gesetzestext gebündelt, sondern ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken. Die wichtigsten Grundlagen findest du in der Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV), der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, sowie in den Landesbauordnungen (LBO) und spezifischen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV). Die genaue Ausgestaltung und die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängen maßgeblich von der Art und Größe des Betriebs, den vorhandenen brennbaren Materialien und der Brandgefährdung ab.

Die Bedeutung der Brandgefährdungsklasse

Ein entscheidender Faktor bei der Auswahl und Platzierung von Feuerlöschern ist die Einstufung der Brandgefährdungsklasse deines Betriebs. Diese Klassifizierung hilft dabei, das Risiko und die Art der potenziellen Brände besser einzuschätzen. Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwischen:

  • Geringe Brandgefahr: Betriebe mit geringen Mengen an brennbaren Stoffen und überwiegend nicht brennbaren Baumaterialien. Hierzu zählen viele Büros, Verwaltungsgebäude oder Verkaufsräume mit geringem Warenlager.
  • Mittlere Brandgefahr: Betriebe, in denen größere Mengen brennbarer Stoffe vorhanden sind oder Verarbeitungsprozesse stattfinden, die eine erhöhte Brandgefahr mit sich bringen. Beispiele sind Werkstätten, Lager mit brennbaren Materialien oder bestimmte Produktionsstätten.
  • Hohe Brandgefahr: Betriebe mit sehr großen Mengen brennbarer Stoffe, besonders gefährlichen Betriebsmitteln oder Prozessen, die ein hohes Brandrisiko aufweisen. Hierzu gehören etwa Lackierereien, Betriebe mit chemischen Prozessen, Holzlager oder Tankstellen.

Die konkrete Zuordnung zu einer Brandgefährdungsklasse obliegt in der Regel dem Betreiber in Absprache mit der zuständigen Behörde oder der Feuerwehr. Die ASR A2.2 gibt hierfür detaillierte Anhaltspunkte.

Arten von Feuerlöschern und ihre Anwendungsbereiche

Nicht jeder Feuerlöscher ist für jeden Brandtyp geeignet. Die Wahl des richtigen Löschmittels ist entscheidend für die Effektivität und die Vermeidung von Folgeschäden. Die gängigsten Brandklassen und die dazu passenden Feuerlöscher sind:

  • Brandklasse A: Brände fester, glimmender Stoffe (z.B. Holz, Papier, Textilien). Geeignet sind Schaum-, Wasser- und Pulverlöscher.
  • Brandklasse B: Brände von flüssigen oder schmelzbaren Stoffen (z.B. Benzin, Öl, Fett, Wachs). Geeignet sind Schaum-, Pulver- und Kohlendioxidlöscher. Vorsicht bei Wasserlöschern – diese können brennendes Öl verteilen!
  • Brandklasse C: Brände von Gasen (z.B. Methan, Propan, Wasserstoff). Hier kommen ausschließlich Pulverlöscher zum Einsatz.
  • Brandklasse D: Brände von Metallen (z.B. Magnesium, Aluminium, Natrium). Hierfür werden spezielle Metallbrandpulverlöscher benötigt.
  • Brandklasse E: Dies ist eine veraltete Klassifizierung für Brände in elektrischen Anlagen. Heute werden diese Brände der Klasse F zugeordnet, wenn es sich um Brände von Speiseölen und -fetten handelt. Bei elektrischen Anlagen werden die Löscher entsprechend der Brandklasse des brennenden Materials gewählt. Kohlendioxid- und Pulverlöscher sind hier oft geeignet, wobei darauf geachtet werden muss, dass diese keine zu hohen Rückstände hinterlassen. Die Freisetzung von Kohlendioxid in Räumen erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen.
  • Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (z.B. Friteusen). Hier sind spezielle Schaum- oder Fettbrandlöscher (oft als Klasse F ausgewiesen) zwingend erforderlich. Diese Löscher erzeugen eine Schutzschicht, die ein Wiederentzünden verhindert.

Pflichtanzahl und Standort von Feuerlöschern

Die Anzahl und die Platzierung von Feuerlöschern sind in der ASR A2.2 konkretisiert. Grundsätzlich gilt:

  • In Betrieben muss in der Regel mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein.
  • Die genaue Anzahl und die Art der Feuerlöscher richten sich nach der Brandgefährdungsklasse, der Grundfläche und der Ausdehnung des Brandrisikos.
  • Für jeden Brandabschnitt sollte ein Feuerlöscher erreichbar sein.
  • Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht zugänglich angebracht werden. Sie dürfen nicht verstellt oder verdeckt sein.
  • Die Fluchtwege und Notausgänge dürfen durch die Platzierung der Feuerlöscher nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Prüfintervalle für Feuerlöscher sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. Du musst sicherstellen, dass deine Feuerlöscher regelmäßig überprüft und gewartet werden.

Richtwerte nach ASR A2.2:

  • Geringe Brandgefährdung: In der Regel ein Feuerlöscher pro 100 m² Grundfläche, mindestens jedoch ein Feuerlöscher pro Brandabschnitt.
  • Mittlere Brandgefährdung: In der Regel ein Feuerlöscher pro 50 m² Grundfläche, mindestens jedoch ein Feuerlöscher pro Brandabschnitt.
  • Hohe Brandgefährdung: Die Anzahl wird im Einzelfall festgelegt und kann deutlich höher sein. Hier kommen oft auch zusätzliche Löschanlagen zum Einsatz.

Die genaue Bemessung der benötigten Feuerlöscher ist komplex und sollte immer im Einzelfall geprüft werden. Die zuständige Feuerwehr oder ein Brandschutzexperte kann dich hierbei unterstützen.

Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen und die Rolle von Feuerlöschern

Es ist wichtig zu verstehen, dass Feuerlöscher nur einen Teil des Brandschutzkonzepts darstellen. Sie sind für die Bekämpfung von Entstehungsbränden gedacht. Für einen umfassenden Brandschutz sind weitere Maßnahmen unerlässlich:

  • Brandmeldeanlagen und Rauchmelder zur frühzeitigen Detektion eines Brandes.
  • Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) für Bereiche mit erhöhtem Brandrisiko.
  • Brandschutztüren und -wände zur Eindämmung der Brandausbreitung.
  • Klare Flucht- und Rettungspläne.
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern und im Verhalten im Brandfall.
  • Erstellung einer Betriebsanweisung zum Brandschutz.

Die Feuerlöscher müssen zudem regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dies beinhaltet:

  • Außenprüfung auf Beschädigungen und Korrosion.
  • Druckkontrolle des Löschmittels.
  • Sicherstellung der Vollständigkeit aller Sicherungseinrichtungen.
  • Wartung gemäß den Herstellervorgaben und gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wartung muss durch qualifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden, die dies mit einem Prüfprotokoll dokumentieren.

Übersicht der Feuerlöscher-Arten und ihrer Einsatzgebiete

Feuerlöscher-Typ Geeignet für Brandklassen Wesentliche Eigenschaften Typische Einsatzorte im Betrieb
Schaumfeuerlöscher A, B Kühlt und erstickt, hinterlässt Löschmittelrückstände (feucht) Büros, Lager für brennbare Stoffe, Werkstätten
Wasserfeuerlöscher A Kühlt und erstickt, reine Löschwirkung (kann bei elektrischen Anlagen gefährlich sein) Archivräume, Holzwerkstätten, Lager für Papier und Textilien
Pulverfeuerlöscher A, B, C (oft auch E) Erstickt Brand, hinterlässt feinen Pulverstaub, der Geräte beschädigen kann Werkstätten, Kfz-Bereiche, Lager für Chemikalien, Tankstellen (je nach Pulverart)
Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöscher B, E Erstickt Brand durch Verdrängung von Sauerstoff, hinterlässt keine Rückstände, kann bei Kälte zu Erfrierungen führen Serverräume, elektrische Anlagen, Labore, Archivräume mit empfindlicher Elektronik
Fettbrandlöscher (Klasse F) F Bildet eine Löschdecke, verhindert Rückzündung, speziell für Küchen Industrieküchen, Kantinen, Lebensmittelverarbeitungsbetriebe
Metallbrandlöscher (Klasse D) D Spezielle Pulver zur Bekämpfung von Metallbränden Metallverarbeitende Betriebe, Labore mit metallischen Werkstoffen

Die Rolle von Sachverständigen und Prüforganisationen

Bei komplexen Betriebsanlagen oder Unsicherheiten bezüglich der korrekten Ausrüstung mit Feuerlöschern ist die Konsultation von Sachverständigen für Brandschutz oder Prüforganisationen wie dem TÜV oder DEKRA unerlässlich. Diese Experten können eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen und Empfehlungen für die optimale Brandschutzlösung aussprechen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig deine betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Welche Feuerlöscher sind im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben?

Wie viele Feuerlöscher benötige ich in meinem Betrieb?

Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängt von der Größe deines Betriebs, der Brandgefährdungsklasse und der Ausdehnung des Brandrisikos ab. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 gibt hierfür Richtwerte vor, die aber stets im Einzelfall zu prüfen sind. Für geringe Brandgefährdung gilt oft ein Löscher pro 100 m², für mittlere Brandgefährdung ein Löscher pro 50 m² Grundfläche pro Brandabschnitt.

Welche Brandklassen muss ich in meinem Betrieb abdecken?

Das hängt von den vorhandenen Materialien und Prozessen ab. Typische Brandklassen sind A (feste Stoffe), B (flüssige Stoffe), C (Gase) und F (Speiseöle/-fette). Bei elektrischen Anlagen ist besondere Vorsicht geboten; hier sind CO2- oder Pulverlöscher oft geeignet, aber die Brandklasse des brennenden Materials muss beachtet werden.

Müssen die Feuerlöscher regelmäßig geprüft werden?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Feuerlöscher müssen nach den Vorgaben der DIN 14406 und der ASR A2.2 regelmäßig, in der Regel alle zwei Jahre, durch einen qualifizierten Fachbetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und gewartet werden. Die Prüfungen werden dokumentiert.

Was passiert, wenn mein Betrieb nicht die vorgeschriebenen Feuerlöscher hat?

Das Fehlen oder die unzureichende Ausstattung mit vorgeschriebenen Feuerlöschern kann zu empfindlichen Geldstrafen bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden oder die Feuerwehr führen. Viel wichtiger ist jedoch, dass im Brandfall der Schutz von Leben und Sachwerten nicht gewährleistet ist, was schwerwiegende Folgen haben kann.

Welche Arten von Feuerlöschern sind für Büros am besten geeignet?

Für Büros, die in der Regel eine geringe Brandgefährdung aufweisen und vor allem mit Papier, Holz und leichten Kunststoffen zu tun haben (Brandklasse A), sind Schaum- oder Wasserfeuerlöscher gut geeignet. Wenn auch eine gewisse Brandgefahr durch elektrische Geräte besteht, können CO2-Löscher eine Option sein, da sie keine Rückstände hinterlassen. Ein Universal-Pulverlöscher (ABC) ist ebenfalls eine häufig gewählte Lösung.

Kann ich CO2-Feuerlöscher in jedem Raum verwenden?

CO2-Feuerlöscher sind ideal für Räume mit empfindlicher Elektronik, da sie keine Rückstände hinterlassen. Sie sind jedoch für die Bekämpfung von Brandklasse B und E geeignet. Bei der Anwendung in geschlossenen Räumen kann die CO2-Konzentration Sauerstoff verdrängen, was zur Erstickungsgefahr für Personen führen kann. Daher sind sie für ständig von Personen genutzte Bereiche nicht immer die erste Wahl, es sei denn, sie werden nur im Notfall eingesetzt und der Raum gut belüftet.

Wer ist für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Betrieb verantwortlich?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften liegt beim Betreiber des Betriebs. Dieser muss sicherstellen, dass die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, einschließlich der korrekten Ausstattung mit Feuerlöschern, getroffen und regelmäßig überprüft werden.

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