Welche Brandschutzvorschriften gelten bei Veranstaltungen?

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Wenn du eine Veranstaltung planst, ist die Einhaltung von Brandschutzvorschriften unerlässlich, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dieser Text liefert dir die entscheidenden Informationen darüber, welche Brandschutzregeln für dich als Veranstalter relevant sind und wie du sie am besten umsetzt.

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Grundlagen des Brandschutzes bei Veranstaltungen

Der Brandschutz bei Veranstaltungen hat oberste Priorität und zielt darauf ab, Gefahren durch Brände zu minimieren oder gänzlich zu verhindern. Dies umfasst sowohl den Schutz von Personen vor Rauch, Feuer und Panik als auch den Schutz von Sachwerten. Die geltenden Vorschriften sind nicht bundeseinheitlich, sondern basieren auf Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften und spezifischen Verordnungen für Versammlungsstätten, die je nach Bundesland und Art der Veranstaltung variieren können. Grundlegend sind jedoch immer die Vermeidung von Zündquellen, die Begrenzung der Brandausbreitung und die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

Die rechtliche Grundlage für den Brandschutz bei Veranstaltungen bildet in Deutschland primär das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Darüber hinaus sind die Musterverordnungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) maßgeblich, insbesondere die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV), die als Vorlage für die meisten landesspezifischen Verordnungen dient. Die Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen liegt in der Regel bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder dem Ordnungsamt.

Bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung musst du dich mit folgenden Akteuren abstimmen:

  • Bauaufsichtsbehörde/Ordnungsamt: Zuständig für die Genehmigung von Veranstaltungen und die Überprüfung der Einhaltung von Brandschutzvorschriften.
  • Feuerwehr: Berät und prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die brandschutztechnischen Aspekte. Bei größeren oder komplexen Veranstaltungen ist oft die Anwesenheit der Feuerwehr verpflichtend.
  • Veranstaltungsortbetreiber: Trägt eine Mitverantwortung für den Brandschutz des Gebäudes oder Geländes.
  • Technischer Sachverständiger: Kann im Auftrag der Behörden oder des Veranstalters mit der Überprüfung bestimmter brandschutztechnischer Aspekte beauftragt werden.

Wesentliche Brandschutzaspekte für Veranstaltungen

Die konkreten Anforderungen können je nach Veranstaltungsort, Art der Veranstaltung (z.B. Open-Air, Indoor-Konzert, Jahrmarkt, politische Kundgebung), Besucheranzahl und den eingesetzten technischen Mitteln stark variieren. Dennoch gibt es zentrale Bereiche, die nahezu immer relevant sind:

Flucht- und Rettungswege

Sicher gestaltete und gut gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege sind absolut fundamental. Sie müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen durch Aufbauten, Dekorationen oder abgestellte Gegenstände nicht eingeengt oder blockiert werden. Die Breite der Wege muss ausreichend dimensioniert sein, um eine schnelle und geordnete Evakuierung zu ermöglichen. Notausgangsschilder müssen gut sichtbar angebracht und ausreichend beleuchtet sein, idealerweise mit einer Notstromversorgung.

  • Breite: Die Mindestbreiten sind in den jeweiligen Verordnungen festgelegt und richten sich nach der Anzahl der zu evakuierenden Personen.
  • Kennzeichnung: Deutliche und gut sichtbare Markierung von Notausgängen und Fluchtwegen.
  • Freihaltung: Absolutes Verbot, Fluchtwege zuzustellen.
  • Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtung, auch im Notstrombetrieb.

Brandschutzordnung und Evakuierungspläne

Für jede Veranstaltung sollte eine Brandschutzordnung (Teil A, B, C) erstellt und die relevanten Bereiche davon gut sichtbar ausgehängt werden. Dies beinhaltet die Verhaltensregeln im Brandfall, die Alarmierung der Feuerwehr und die Zuständigkeiten. Des Weiteren sind detaillierte Evakuierungspläne unerlässlich, die den Aufbau des Veranstaltungsortes, die Lage von Notausgängen, Feuerlöscheinrichtungen und Sammelplätzen zeigen. Diese Pläne müssen den zuständigen Behörden vorgelegt und dem Sicherheitspersonal bekannt sein.

Brandschutztechnische Ausstattung

Die Verfügbarkeit und richtige Platzierung von Feuerlöscheinrichtungen ist ein weiterer wichtiger Punkt. Dazu gehören tragbare Feuerlöscher, Wandhydranten (falls vorhanden) und gegebenenfalls spezielle Löschsysteme. Die Geräte müssen regelmäßig geprüft und gewartet sein. Das Personal muss im Umgang mit den Feuerlöschern geschult sein.

  • Feuerlöscher: Auswahl des richtigen Typs (z.B. Wasser, Schaum, Pulver, CO2) je nach Brandklasse und ausreichende Anzahl.
  • Kennzeichnung: Gut sichtbare Anbringung der Feuerlöscher und Beschilderung der Standorte.
  • Wartung: Regelmäßige Inspektion und Prüfung durch Fachfirmen.

Bauliche Brandschutzmaßnahmen

Je nach Veranstaltungsort können auch bauliche Brandschutzmaßnahmen relevant sein. Dazu gehören der Einsatz von feuerhemmenden oder feuerbeständigen Materialien für Bühnenbauten, Verkleidungen und Dekorationen. Bei temporären Bauten wie Zelten oder Podesten müssen spezifische Vorschriften hinsichtlich des Brandverhaltens der verwendeten Materialien eingehalten werden. Dies wird oft durch entsprechende Zertifikate (z.B. Baustoffklasse nach DIN EN 13501-1) nachgewiesen.

Elektrische Anlagen und Zündquellen

Der sichere Umgang mit elektrischen Anlagen ist von höchster Bedeutung. Alle Installationen müssen den geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen und von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Kabel dürfen nicht beschädigt sein und müssen so verlegt werden, dass Stolperfallen und Beschädigungen vermieden werden. Offenes Feuer, Pyrotechnik, Rauchen (in ausgewiesenen Bereichen) und der Einsatz von Heizgeräten bedürfen besonderer Genehmigungen und strenger Auflagen, um Zündquellen zu minimieren.

  • Elektroinstallationen: Prüfungen nach VDE-Normen, fachgerechte Verlegung von Kabeln.
  • Pyrotechnik: Nur mit Genehmigung und unter Aufsicht von qualifizierten Pyrotechnikern.
  • Offenes Feuer/Rauchverbote: Klare Regelungen und Durchsetzung.

Besucheranzahl und Dichteberechnung

Die maximal zulässige Besucheranzahl für einen Veranstaltungsort oder einen bestimmten Bereich ist streng reglementiert und basiert auf der verfügbaren Fläche, der Anzahl der Ausgänge und den Anforderungen der Flucht- und Rettungswege. Eine Überschreitung dieser Kapazität kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen und ist strafbar. Die Berechnung der maximalen Personenzahl erfolgt oft auf Basis von Erfahrungswerten und behördlichen Vorgaben, die die Dichte der Personen im Verhältnis zur Fläche berücksichtigen.

Spezifische Vorschriften für verschiedene Veranstaltungsarten

Die Brandschutzvorschriften sind nicht pauschal, sondern passen sich der jeweiligen Veranstaltungsform an. Hier einige Beispiele:

Open-Air-Veranstaltungen

Bei Open-Air-Veranstaltungen sind die Vorschriften oft weniger streng in Bezug auf bauliche Aspekte, aber die Sicherstellung von Fluchtwegen, die Vermeidung von Stolperfallen durch Kabel und Leitungen sowie der Brandschutz im Bereich von Bühnen und Ständen sind entscheidend. Auch hier ist die Einhaltung der maximalen Besucherzahl wichtig. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist die Nähe zu brennbaren Objekten (z.B. Bäume, Gebäude) zu berücksichtigen.

Indoor-Veranstaltungen (Hallen, Messezentren)

In geschlossenen Räumen sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz, die Rettungswege und die Brandmeldeanlagen deutlich höher. Die MVStättV findet hier oft direkte Anwendung. Die Materialverwendung für Dekorationen und Bühnenaufbauten muss höchsten Brandschutzstandards entsprechen.

Veranstaltungen mit Pyrotechnik und offenem Feuer

Diese Art von Veranstaltungen unterliegt besonders strengen Auflagen. Eine gesonderte Genehmigung ist unerlässlich. Der Einsatz muss durch zertifizierte Pyrotechniker erfolgen, und es müssen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien und Personen eingehalten werden. Bei Veranstaltungen mit Show-Elementen, die offenes Feuer beinhalten, ist ebenfalls eine professionelle Durchführung und entsprechende Absperrungen erforderlich.

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Volksfeste und Jahrmärkte

Bei diesen Veranstaltungen mit vielen temporären Ständen und Publikumsverkehr sind die Sicherung der Verkehrswege, die Einhaltung von Abständen zwischen den Ständen und die Brandschutzbestimmungen für die Imbiss- und Verkaufsbuden (z.B. Umgang mit Gasflaschen, Fettbrandlöscher) von besonderer Bedeutung. Die Wege für Feuerwehrfahrzeuge müssen jederzeit frei gehalten werden.

Checkliste für Veranstalter

Um sicherzustellen, dass du alle relevanten Brandschutzvorschriften berücksichtigst, kann dir eine Checkliste helfen:

  • Genehmigungsfähiger Veranstaltungsort: Ist der Ort für die geplante Veranstaltung zugelassen und verfügt er über ausreichende Brandschutzmerkmale?
  • Brandschutzkonzept: Wurde ein detailliertes Brandschutzkonzept erstellt und von den zuständigen Behörden abgenommen?
  • Flucht- und Rettungswege: Sind diese ausreichend breit, gut gekennzeichnet und frei von Hindernissen?
  • Notausgänge: Sind diese deutlich sichtbar, beleuchtet und leicht zu öffnen?
  • Brandschutzordnung: Ist diese vorhanden und für alle sichtbar ausgehängt?
  • Evakuierungspläne: Sind diese vorhanden und dem Personal bekannt?
  • Feuerlöscheinrichtungen: Sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden, geprüft und leicht zugänglich?
  • Dekorationsmaterialien: Entsprechen diese den Brandschutzanforderungen (z.B. Baustoffklasse)?
  • Elektrische Anlagen: Sind diese fachgerecht installiert und geprüft?
  • Zündquellen: Gibt es ein klares Konzept für den Umgang mit offenen Flammen, Pyrotechnik und Rauchbereichen?
  • Besucheranzahl: Wird die maximal zulässige Besucheranzahl nicht überschritten?
  • Personal: Ist ausreichend geschultes Personal für Sicherheit und Brandschutz vor Ort?
  • Brandschutzbeauftragter/Evakuierungshelfer: Sind diese benannt und wissen sie um ihre Aufgaben?

Zusammenfassung der Kernpunkte in Tabellenform

Kategorie Relevante Aspekte Gesetzliche Grundlage/Vorschrift
Flucht- & Rettungswege Breite, Kennzeichnung, Freihaltung, Beleuchtung Landesbauordnungen (LBO), Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV)
Brandschutzorganisation Brandschutzordnung, Evakuierungspläne, Schulungspersonal Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, LBO
Technische Brandschutzeinrichtungen Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmeldeanlagen (je nach Größe und Art) DIN-Normen, LBO, MVStättV
Bauliche/Dekorative Brandschutzmaßnahmen Baustoffklasse von Materialien, Konstruktionsweise (z.B. Zelte) Baustoffverordnungen, LBO, MVStättV
Sicherheitsaspekte bei Zündquellen Umgang mit offenem Feuer, Pyrotechnik, Elektroinstallationen Sprengstoffgesetz (für Pyrotechnik), VDE-Vorschriften, LBO

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Brandschutzvorschriften bei Veranstaltungen

Muss ich für jede Veranstaltung einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Art der Veranstaltung, der Besucheranzahl und den spezifischen Gefahrenpotenzialen. Bei kleineren, weniger komplexen Veranstaltungen kann die Aufgabe auch von entsprechend geschultem Personal wahrgenommen werden. Für größere Veranstaltungen mit erhöhten Risiken (z.B. Versammlungsstätten mit hoher Besucherzahl, Einsatz von Pyrotechnik) ist die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten oft zwingend erforderlich und wird von den Genehmigungsbehörden gefordert.

Welche Rolle spielt die Feuerwehr bei der Genehmigung meiner Veranstaltung?

Die Feuerwehr wird in der Regel im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die zuständige Behörde konsultiert. Sie prüft die brandschutztechnischen Aspekte des eingereichten Konzepts und gibt Empfehlungen ab. Bei größeren oder sicherheitsrelevanten Veranstaltungen kann die Feuerwehr auch vor Ort Kontrollen durchführen oder die Anwesenheit von eigenem Personal während der Veranstaltung fordern.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Brandschutzvorschriften nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören die Untersagung der Veranstaltung, die Anordnung von Auflagen, empfindliche Geldstrafen und im schlimmsten Fall, bei einem Brand mit Personenschaden, strafrechtliche Verfolgung des Veranstalters. Es ist daher essenziell, sich umfassend zu informieren und alle Vorschriften gewissenhaft zu befolgen.

Wie berechne ich die maximale Besucheranzahl für meine Veranstaltung?

Die Berechnung der maximalen Besucheranzahl erfolgt auf Basis der örtlichen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die nutzbare Fläche, die Anzahl und Breite der Flucht- und Rettungswege sowie die Kapazität der Ausgänge. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Ordnungsamt wird dir auf Basis deiner Planung die maximal zulässige Personenzahl mitteilen.

Welche Materialien darf ich für Dekorationen verwenden?

Für Dekorationen und Bühnenbauten dürfen grundsätzlich nur Materialien verwendet werden, die den Brandschutzanforderungen entsprechen. Das bedeutet, sie müssen schwer entflammbar sein oder bestimmte Baustoffklassen erfüllen (z.B. nach DIN EN 13501-1). Dies gilt insbesondere für Textilien, Holzwerkstoffe und Kunststoffe. Entsprechende Nachweise über die Baustoffklasse sind oft auf Verlangen vorzulegen.

Ist die Mitnahme von privaten Feuerlöschern erlaubt?

Die Mitnahme von privaten Feuerlöschern ist für Besucher in der Regel nicht relevant und auch nicht gestattet, da sie die Fluchtwege blockieren oder zu unsachgemäßem Gebrauch führen könnten. Die Bereitstellung und die Verantwortung für die Feuerlöscheinrichtungen liegen beim Veranstalter und dem Betreiber des Veranstaltungsortes. Diese müssen über geeignete und geprüfte Feuerlöscher verfügen.

Wie gehe ich mit dem Thema Rauchen auf meiner Veranstaltung um?

Generell gilt in öffentlichen Gebäuden und vielen Veranstaltungsorten ein striktes Rauchverbot. Wenn du auf deiner Veranstaltung das Rauchen gestatten möchtest, musst du dafür explizit ausgewiesene und gekennzeichnete Bereiche schaffen. Diese Bereiche müssen über eine ausreichende Belüftung verfügen und mit geeigneten Rauchbehältern (z.B. feuerfeste Aschenbecher) ausgestattet sein. Die Durchsetzung des Rauchverbots außerhalb dieser Bereiche ist Teil des Sicherheitskonzepts.

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