Vorschriften für Feuerlöscher: Rechtssicherheit und Schutz für dich und dein Unternehmen

Gesetze und Normen im Brandschutz wirken auf den ersten Blick oft trocken und kompliziert. Doch sie sind dein wichtigster Leitfaden, um im Ernstfall nicht nur Leben zu retten, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Ob im privaten Haushalt oder im Gewerbebetrieb – die Einhaltung der Vorschriften schützt dich vor Haftungsrisiken und sorgt dafür, dass deine Versicherung im Schadensfall zahlt. Wir führen dich durch den Dschungel aus ASR, DIN-Normen und Prüffristen, damit du genau weißt, welche Ausrüstung du für deine Räumlichkeiten wirklich benötigst.

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Warum du die Brandschutzvorschriften ernst nehmen solltest

Die Einhaltung von Brandschutzvorschriften ist keine reine Formsache. Im gewerblichen Bereich drohen bei Missachtung empfindliche Bußgelder durch die Berufsgenossenschaften oder das Gewerbeaufsichtsamt. Viel schwerwiegender ist jedoch die persönliche Haftung: Kommt es zu einem Brand und wird festgestellt, dass nicht genügend oder falsch gewartete Feuerlöscher vorhanden waren, haftest du als Unternehmer unter Umständen mit deinem Privatvermögen. Auch für Privatpersonen gilt: Wer grob fahrlässig handelt und grundlegende Sicherheitsvorkehrungen ignoriert, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Regeln wie die ASR A2.2 oder die DIN-Normen für die Instandhaltung klingen technisch, sind aber praxiserprobte Sicherheitsstandards. Sie stellen sicher, dass das Löschmittel im Notfall tatsächlich aus dem Behälter kommt und die Menge für die Größe deiner Räume ausreicht. Indem du dich an diese Vorgaben hältst, investierst du in die Kontinuität deines Betriebs und in die Sicherheit deiner Familie. In unserem Shop findest du ausschließlich Geräte, die alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sodass du mit jedem Kauf ein Stück Rechtssicherheit erwirbst.

Die ASR A2.2: Das Herzstück der gewerblichen Brandschutzvorschriften

Für jeden Arbeitgeber in Deutschland ist die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 die wichtigste Grundlage. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen. Das Ziel ist klar: Brände müssen so schnell wie möglich gelöscht werden können, um die Gefährdung der Mitarbeiter zu minimieren. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen einer Grundausstattung für normale Brandgefährdung und zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung.

Die Berechnung der notwendigen Feuerlöscher erfolgt über sogenannte Löschmitteleinheiten (LE). Es reicht nicht aus, einfach „irgendwelche“ Löscher aufzuhängen. Die Anzahl der LE richtet sich nach der Grundfläche deiner Arbeitsstätte. Je größer die Fläche, desto mehr Löschkraft musst du vorhalten. Ein 6-kg-Pulverlöscher kann beispielsweise je nach Rating unterschiedliche LE-Werte besitzen. Wir helfen dir dabei, diese Werte richtig zu interpretieren, damit deine Ausstattung exakt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und du bei einer Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen erlebst.

Berechnung der Löschmitteleinheiten nach Grundfläche

Um die Vorschriften der ASR A2.2 zu erfüllen, musst du zunächst die Quadratmeterzahl deiner Arbeitsstätte kennen. Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die geforderten Löschmitteleinheiten bei normaler Brandgefährdung:

Grundfläche (bis zu …) Erforderliche Löschmitteleinheiten (LE)
50 m² 6 LE
100 m² 9 LE
200 m² 12 LE
400 m² 18 LE
600 m² 24 LE
800 m² 30 LE
1.000 m² 36 LE

Hast du beispielsweise eine Fläche von 400 m², benötigst du insgesamt 18 LE. Diese kannst du durch verschiedene Löscher kombinieren. Ein hochwertiger Schaumlöscher aus unserem Sortiment kann oft schon 9 oder 12 LE abdecken. Wichtig ist, dass mindestens ein Löscher mit 6 LE vorhanden sein muss, um als Grundausstattung zu zählen. Wir beraten dich gerne dabei, wie du die LE-Zahl mit möglichst wenigen, aber leistungsstarken Geräten erreichst.

Erhöhte Brandgefährdung: Wann die Grundausstattung nicht ausreicht

Die oben genannten Werte gelten für eine „normale“ Brandgefährdung, wie sie in Büros oder im Einzelhandel üblich ist. Es gibt jedoch Bereiche, in denen die Vorschriften zusätzliche Maßnahmen verlangen. Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe in großer Menge vorhanden sind oder die Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruchs durch technische Prozesse höher ist. Beispiele hierfür sind Schreinereien, Lackierereien, Labore oder große Küchen.

In diesen Fällen musst du nicht nur mehr Löschkapazität vorhalten, sondern oft auch spezialisierte Feuerlöscher einsetzen. In einer Küche ist ein Fettbrandlöscher (Brandklasse F) zwingend vorgeschrieben, da herkömmliche ABC-Löscher hier wirkungslos oder sogar gefährlich sind. In der IT-Abteilung sind CO2-Löscher oft die einzige gesetzeskonforme Wahl, um Folgeschäden an der Hardware zu vermeiden. Prüfe deine Gefährdungsbeurteilung genau – wir liefern dir die passenden Speziallöscher, um auch die strengsten Auflagen bei erhöhter Gefährdung zu erfüllen.

Die DIN EN 3: Die Norm für die Beschaffenheit von Feuerlöschern

Damit ein Feuerlöscher in Deutschland überhaupt zugelassen ist und den Vorschriften entspricht, muss er nach der Norm DIN EN 3 geprüft und zertifiziert sein. Diese Norm legt fest, wie ein Löscher konstruiert sein muss, welche Farben verwendet werden dürfen (RAL 3000 Feuerrot) und wie die Beschriftung aufgebaut sein muss. Alle Löscher in unserem Shop tragen das DIN EN 3 Siegel. Das ist dein Garant für Qualität und Zuverlässigkeit.

Ein wichtiger Aspekt der DIN EN 3 ist die Kennzeichnung der Brandklassen. Ein gesetzeskonformer Löscher muss klar erkennbare Piktogramme tragen, die zeigen, für welche Stoffe er geeignet ist (A, B, C, D oder F). Zudem muss das Löschvermögen angegeben sein – jene Zahlen-Buchstaben-Kombinationen wie „21A“, aus denen sich die oben genannten Löschmitteleinheiten ableiten lassen. Wenn du bei uns kaufst, kannst du sicher sein, dass jedes Gerät diese strengen europäischen Standards erfüllt und bei jeder Abnahme durch Brandschutzbeauftragte besteht.

Wartungsvorschriften nach DIN 14406-4 und BetrSichV

Ein Feuerlöscher ist kein „Einmal-Kauf-und-Vergessen“-Produkt. Die Vorschriften zur Wartung sind im gewerblichen Bereich besonders streng. Nach der DIN 14406-4 müssen tragbare Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. In bestimmten Fällen, etwa bei aggressiven Umgebungsbedingungen in der chemischen Industrie oder bei hoher Feuchtigkeit, können diese Intervalle sogar kürzer ausfallen. Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Wartung stellt sicher, dass das Löschmittel nicht verklumpt ist, der Druckbehälter keine Risse aufweist und die Dichtungen intakt sind. Ein Löscher ohne gültige Prüfplakette gilt im Sinne der ASR A2.2 als nicht vorhanden. Das bedeutet: Im Ernstfall stehst du ohne Versicherungsschutz da. Wir empfehlen dir, die Wartungstermine fest im Kalender zu verankern. In unserem Sortiment führen wir hochwertige Aufladelöscher, die wartungsfreundlicher und langlebiger sind als billige Dauerdrucklöscher. Das spart dir langfristig Wartungskosten und sorgt für eine höhere Betriebssicherheit.

Vorschriften für den privaten Haushalt: Freiwilligkeit vs. Sorgfaltspflicht

Im privaten Bereich gibt es in Deutschland – anders als bei der Rauchmelderpflicht – bisher keine flächendeckende gesetzliche Pflicht, Feuerlöscher in der Wohnung vorzuhalten (mit Ausnahmen in einigen Landesbauordnungen für bestimmte Heizungsanlagen). Dennoch greifen hier die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gebäudeversicherungen. Im Falle eines Brandes kann die Versicherung prüfen, ob du grundlegende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hast. Ein fehlender Löscher ist zwar oft kein direkter Kündigungsgrund, aber vorhandene Brandschutztechnik kann die Abwicklung im Schadensfall deutlich erleichtern.

Besonders wichtig sind die Vorschriften für private Vermieter. In vielen Bundesländern müssen gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Flure, Heizungskeller oder Tiefgaragen nach den Richtlinien der Landesbauordnung mit Feuerlöschern ausgestattet sein. Wenn du Vermieter bist, trägst du die Verantwortung für die Sicherheit deiner Mieter. Eine vorschriftsmäßige Ausstattung mit gewarteten Geräten schützt dich vor zivilrechtlichen Klagen. Wir bieten dir attraktive Sets für Mehrfamilienhäuser an, die genau diese Anforderungen erfüllen.

Feuerlöscher im Auto: Was schreibt der Gesetzgeber vor?

In Deutschland ist das Mitführen eines Feuerlöschers im privaten Pkw keine Pflicht. Anders sieht es bei gewerblich genutzten Fahrzeugen und Gefahrguttransporten aus. Hier schreibt die ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) genau vor, wie viele Kilo Löschpulver mitgeführt werden müssen. Auch für Busse und bestimmte Lkw-Klassen gibt es klare Ausrüstungspflichten.

Doch auch wenn es für dich privat keine Pflicht ist: Wer einmal im Ausland unterwegs ist (z. B. in Belgien, Polen, Griechenland oder der Türkei), muss oft einen Feuerlöscher an Bord haben, um Bußgelder zu vermeiden. Wir empfehlen für Fahrzeuge einen kompakten 2-kg-Pulverlöscher. Er ist frostsicher und erfüllt die Anforderungen für die Brandklassen A, B und C. In unserem Shop findest du PKW-Löscher inklusive stabiler Halterung, die den Vorschriften für die Ladungssicherung entsprechen.

Die Kennzeichnung von Feuerlöschern: Schilder nach ISO 7010

Ein Feuerlöscher ist nutzlos, wenn er im Notfall nicht gefunden wird. Die Vorschriften zur Kennzeichnung sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes. Nach der ASR A1.3 müssen Feuerlöscher durch das Brandschutzzeichen F001 (das bekannte weiße Feuerlöscher-Symbol auf rotem Grund) gekennzeichnet sein. Die Schilder müssen langnachleuchtend sein, damit sie auch bei Stromausfall oder Verrauchung sichtbar bleiben.

Die Platzierung der Schilder muss so erfolgen, dass sie aus jeder Richtung im Raum erkennbar sind. Wenn der Löscher in einer Nische steht, sind Winkelschilder oder Fahnenschilder vorgeschrieben. In unserem Shop bieten wir dir das komplette Sortiment an genormten Hinweisschildern nach ISO 7010 an. Denke daran: Die Vorschriften verlangen, dass der Weg zum Löscher jederzeit frei und die Sicht auf das Gerät nicht durch Lagergut versperrt sein darf. Mit der richtigen Beschilderung sorgst du für eine intuitive Orientierung im Chaos eines Brandes.

Besondere Vorschriften für Küchen und Gastronomie

In gewerblichen Küchen gelten besonders strenge Brandschutzregeln. Hier ist die Brandgefahr durch Speiseöle und -fette extrem hoch. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) schreibt zwingend vor, dass Fettbrandlöscher der Brandklasse F vorhanden sein müssen, sobald eine Fritteuse oder andere Geräte mit großen Fettmengen betrieben werden. Ein Wasserlöscher oder ein herkömmlicher Pulverlöscher wäre hier fatal, da er eine Fettexplosion auslösen könnte.

Zusätzlich müssen in Gastronomiebetrieben oft Löschdecken vorgehalten werden, um Entstehungsbrände schnell zu ersticken. Die Vorschriften verlangen zudem eine regelmäßige Unterweisung des Personals im Umgang mit diesen speziellen Löscheinrichtungen. Wir führen zertifizierte Fettbrandlöscher von Markenherstellern, die speziell für diese hohen Anforderungen entwickelt wurden und bei jeder Kontrolle durch das Gesundheitsamt oder die Feuerwehr bestehen.

Verantwortung des Unternehmers: Dokumentation und Brandschutzhelfer

Die Vorschriften enden nicht beim Kauf des Löschers. Als Unternehmer bist du verpflichtet, die Wartungsergebnisse zu dokumentieren. Das geschieht meist in einem Brandschutzbuch oder einer digitalen Dokumentation. Zudem schreibt die ASR A2.2 vor, dass ein ausreichender Anteil der Beschäftigten (in der Regel 5 % bei normaler Brandgefährdung) als Brandschutzhelfer ausgebildet sein muss. Diese Mitarbeiter müssen theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern geschult sein.

Die Kombination aus technischem Gerät und geschultem Personal ist die einzige Möglichkeit, Brände effektiv zu bekämpfen. Wir unterstützen dich nicht nur mit der passenden Hardware, sondern beraten dich auch dazu, wie du deine Dokumentationspflichten effizient erfüllst. Ein korrekt geführtes Brandschutzbuch ist im Falle einer Versicherungsmeldung dein wertvollster Beweis, dass du alle Vorschriften penibel eingehalten hast.

Löschmittel-Vorschriften und Umweltschutz (PFAS-Verbot)

Ein hochaktuelles Thema in den Brandschutzvorschriften ist das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Löschmitteln. Viele ältere Schaumlöscher enthalten diese Chemikalien, die umweltschädlich sind und im Verdacht stehen, die Gesundheit zu gefährden. Die EU-Vorschriften bewegen sich massiv in Richtung eines Verbots fluorhaltiger Schäume.

Wenn du heute einen neuen Löscher kaufst, solltest du unbedingt auf fluorfreie Alternativen setzen. In unserem Shop kennzeichnen wir diese umweltfreundlichen Modelle deutlich. Damit handelst du nicht nur ökologisch verantwortlich, sondern bist auch zukunftssicher aufgestellt: Wer heute noch alte Bestände kauft, muss diese möglicherweise in wenigen Jahren kostenpflichtig entsorgen und ersetzen. Setze auf moderne Technik, die den neuesten Umweltvorschriften entspricht – wir haben die Lösungen dafür bereits im Regal.

Feuerlöscher-Arten und ihre zulässigen Einsatzbereiche

Die Vorschriften legen fest, dass das Löschmittel zum Brandrisiko passen muss. Es ist nicht zulässig, in einem Raum mit hoher Staubbelastung (z. B. Mühle oder Schreinerei) einen Löscher aufzuhängen, der nicht für die entsprechenden Staubbrände zertifiziert ist. Hier ein Überblick über die gesetzlich anerkannten Brandklassen:

  • Brandklasse A: Brände fester Stoffe (Holz, Papier, Textilien). In fast allen Bereichen vorgeschrieben.
  • Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Benzin, Lacke). Wichtig für Garagen und Werkstätten.
  • Brandklasse C: Brände von Gasen (Propan, Methan). Vorschrift bei Gasheizungen oder Laboren.
  • Brandklasse D: Brände von Metallen. Spezialvorschrift für die Industrie.
  • Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten. Zwingend in Küchen.

Die falsche Wahl kann nicht nur wirkungslos sein, sondern auch die Gefahr vergrößern. Ein Pulverlöscher in einem Reinraum oder bei empfindlicher Elektronik zerstört durch die feinen Partikel oft mehr, als das Feuer selbst. Hier verlangen die Vorschriften eine Abwägung der Folgeschäden. CO2-Löscher sind dort oft die vorgeschriebene Lösung für sauberes Löschen.

Die Rolle der Brandschutzbeauftragten

In größeren Unternehmen oder bei besonderer Gefährdung ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben. Dieser Experte berät die Geschäftsführung bei der Umsetzung aller Brandschutzvorschriften. Er erstellt Flucht- und Rettungspläne und überwacht die Einhaltung der Wartungsintervalle. Auch wenn du ein kleineres Unternehmen führst, kann die externe Beratung durch einen Brandschutzexperten sinnvoll sein, um Haftungslücken zu schließen.

Wir arbeiten eng mit Brandschutzbeauftragten zusammen und kennen die Anforderungen, die diese an die Ausrüstung stellen. Unsere Produkte sind so ausgewählt, dass sie den hohen Qualitätsansprüchen dieser Experten genügen. Wenn dein Brandschutzbeauftragter dir eine Liste mit Anforderungen gibt, findest du bei uns garantiert die passenden Geräte, die alle Kriterien erfüllen.

Sicherheitsabstände und Montagehöhe

Selbst die Montage des Feuerlöschers unterliegt Vorschriften. Nach der ASR A2.2 müssen Feuerlöscher leicht zugänglich und an gut sichtbaren Stellen montiert sein. Die optimale Griffhöhe liegt bei etwa 80 cm bis 120 cm (Oberkante Griff). Dies stellt sicher, dass auch kleinere Personen das Gerät problemlos entnehmen können. Zudem müssen die Standorte so gewählt werden, dass die maximale Entfernung zum nächsten Feuerlöscher nicht mehr als 20 Meter beträgt (in der Regel gemessen als tatsächliche Laufweglänge).

Diese Details entscheiden im Notfall darüber, ob ein Entstehungsbrand gelöscht werden kann oder sich zu einer Katastrophe ausbreitet. Wir liefern dir zu jedem Löscher das passende Montagematerial und geben dir Tipps zur korrekten Platzierung gemäß den aktuellen Richtlinien. Brandschutz ist ein System, bei dem jedes Detail – vom Gerät über die Beschilderung bis zur Montagehöhe – passen muss.

Häufige Fragen zu Brandschutzvorschriften

Wie viele Feuerlöscher sind für mein Gewerbe Pflicht?

Die Anzahl richtet sich nach der ASR A2.2 und wird über die Grundfläche in Quadratmetern und die Brandgefährdung berechnet. Für ein normales Büro mit 100 m² sind beispielsweise 9 Löschmitteleinheiten (LE) vorgeschrieben. Das entspricht oft einem oder zwei leistungsstarken Schaumlöschern. In Betrieben mit erhöhter Gefährdung kann die erforderliche Menge deutlich höher ausfallen. Nutze unsere Beratung, um die exakte Anzahl für deinen Betrieb zu ermitteln.

Muss ich meinen Feuerlöscher privat warten lassen?

Es gibt für Privatpersonen in der eigenen Wohnung keine gesetzliche Pflicht zur Wartung (außer in speziellen Fällen der Landesbauordnung). Dennoch empfehlen Experten und Versicherungen eine Prüfung alle zwei Jahre. Ein ungetesteter Löscher bietet keine Sicherheit. Falls der Löscher in einem Mietshaus im Gemeinschaftseigentum hängt, ist der Vermieter oder Verwalter jedoch gesetzlich zur Wartung verpflichtet.

Was passiert, wenn die Prüfplakette abgelaufen ist?

Im gewerblichen Bereich begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Brand riskierst du den Verlust deines Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung. Das Gerät könnte im Ernstfall versagen, da das Löschmittel oder das Treibgas nicht mehr funktionsfähig sind. Im privaten Bereich riskierst du ebenfalls, dass der Löscher im Notfall nicht auslöst. Eine abgelaufene Plakette ist ein Sicherheitsrisiko, das du sofort beheben solltest.

Ist ein Pulverlöscher im Büro erlaubt?

Er ist erlaubt, aber oft nicht empfohlen. Pulverlöscher verursachen enorme Folgeschäden, da sich der feine Staub in jede Ritze setzt und elektronische Geräte zerstört. Die ASR A2.2 empfiehlt, Löschmittel zu wählen, die Folgeschäden minimieren. Daher greifen die meisten Unternehmen heute zu Schaumlöschern oder CO2-Löschern, die ebenfalls alle gesetzlichen Vorschriften für die Brandklassen A und B erfüllen.

Gibt es eine Pflicht für Feuerlöscher in der Küche?

In gewerblichen Küchen ist ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zwingend vorgeschrieben. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzliche Pflicht, aber Brandschutzexperten raten dringend dazu, da Fettbrände eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände sind. Ein kleiner Fettbrandlöscher oder ein spezielles Löschspray sollte in keiner Küche fehlen.

Welche Schilder sind für Feuerlöscher vorgeschrieben?

Vorgeschrieben ist das Brandschutzzeichen F001 nach ISO 7010. Es muss quadratisch sein, ein weißes Feuerlöscher-Symbol auf rotem Grund zeigen und langnachleuchtend sein. Die Schilder müssen so montiert werden, dass der Standort des Löschers jederzeit eindeutig erkennbar ist. In großen Hallen sind oft zusätzliche Fahnen- oder Winkelschilder nötig.

Darf ich Feuerlöscher im Internet kaufen und selbst montieren?

Ja, du darfst Feuerlöscher im Internet kaufen, sofern sie der DIN EN 3 entsprechen. Die Montage kannst du selbst vornehmen, solange du die vorgeschriebenen Montagehöhen (80-120 cm) und Standorte gemäß ASR A2.2 beachtest. Für die regelmäßige Wartung alle zwei Jahre musst du jedoch einen zertifizierten Sachkundigen beauftragen. Wir liefern dir die Geräte – für die Prüfung vor Ort gibt es bundesweite Dienstleister.

Sind Feuerlöscher im Privatauto Pflicht?

Nein, in Deutschland gibt es keine Mitführungspflicht für private Pkw. In vielen Nachbarländern (z. B. Polen, Belgien, Griechenland) ist er jedoch Pflicht. Für Lkw und gewerbliche Personenbeförderung (Taxis, Busse) sowie Gefahrguttransporte gelten hingegen strenge gesetzliche Vorschriften zur Ausrüstung mit Feuerlöschern.

Muss ich alte Halon-Löscher entsorgen?

Ja, Halon-Löscher sind aufgrund ihrer extremen Umweltschädlichkeit (Ozonschicht) in der EU bereits seit vielen Jahren verboten. Der Besitz und Betrieb ist strafbar. Falls du noch ein solches Altgerät im Keller hast, musst du es als Sondermüll bei einem Brandschutzfachbetrieb oder Wertstoffhof entsorgen. Ersetze es durch einen modernen, umweltfreundlichen Schaum- oder Pulverlöscher aus unserem Sortiment.

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung auf einem Feuerlöscher?

Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht (insbesondere der Druckgeräterichtlinie). Für die Zulassung als Feuerlöscher in Deutschland reicht das CE-Zeichen allein jedoch nicht aus – das Gerät muss zusätzlich nach DIN EN 3 zertifiziert sein. Alle unsere Produkte tragen beide Kennzeichnungen für maximale Sicherheit.