Besteht eine gesetzliche Wartungspflicht für Feuerlöscher?

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Du fragst dich, ob es eine gesetzliche Pflicht zur Wartung von Feuerlöschern gibt und welche Konsequenzen das Nichtbeachten dieser Pflicht hat? Dieser Text liefert dir eine klare und fundierte Antwort, die für Eigentümer von Gebäuden, Betreiber von Unternehmen, Vermieter und Mieter sowie alle Personen, die für die Sicherheit in einem Objekt verantwortlich sind, unerlässlich ist.

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Die gesetzliche Grundlage zur Feuerlöscherwartung

Die Frage, ob eine gesetzliche Wartungspflicht für Feuerlöscher besteht, lässt sich eindeutig mit Ja beantworten. Diese Verpflichtung leitet sich aus verschiedenen Rechtsnormen und Vorschriften ab, die primär dem Brandschutz und der öffentlichen Sicherheit dienen. Es ist nicht nur eine Frage der reinen Vorschrift, sondern eine grundlegende Maßnahme zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen im Ernstfall. Die primären Rechtsgrundlagen finden sich im Baurecht, in der Arbeitsschutzgesetzgebung und in speziellen Verordnungen, die sich mit dem Brandschutz in bestimmten Gebäudetypen befassen.

Wer ist für die Wartung verantwortlich?

Die Verantwortung für die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern liegt in erster Linie bei den Eigentümern oder den Betreibern von Immobilien und Betrieben. Im Detail bedeutet dies:

  • Eigentümer von Gebäuden: Sie sind in der Regel dafür verantwortlich, dass die Brandschutzeinrichtungen, einschließlich der Feuerlöscher, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß instand gehalten werden. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch für gewerblich genutzte Immobilien.
  • Betreiber von Unternehmen und Arbeitsstätten: Für Betriebe ist die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften entscheidend. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, wozu auch funktionsfähige Feuerlöscher gehören. Die „Gefährdungsbeurteilung“ ist hier ein zentrales Instrument, das die Notwendigkeit und Art der Feuerlöscher bestimmt.
  • Vermieter: In Mietobjekten liegt die Verantwortung oft beim Vermieter, insbesondere wenn es sich um die Erstausstattung und die allgemeine Gebäudeinstandhaltung handelt. Die vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter kann hier jedoch abweichende Regelungen treffen. Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist es üblich, dass der Mieter für die Instandhaltung der ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen zuständig ist.
  • Mieter: Während die grundsätzliche Pflicht oft beim Vermieter liegt, können Mieter in bestimmten Fällen, insbesondere bei gewerblichen Nutzungen, vertraglich zur Wartung verpflichtet werden. In Wohneigentümergemeinschaften kann die Verantwortung auch auf die Gemeinschaft übergehen.

Regelungen und Vorschriften im Detail

Die spezifischen Anforderungen an die Wartung von Feuerlöschern sind in verschiedenen Normen und Verordnungen festgelegt. Die wichtigsten sind:

DIN 14406: Instandhaltung von Feuerlöschgeräten

Die DIN 14406 ist eine zentrale Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten. Sie legt die Intervalle und die Art der durchzuführenden Wartungsarbeiten fest. Gemäß DIN 14406 muss eine Außeninspektion (auch als Sichtprüfung bekannt) jährlich durchgeführt werden. Eine Wartung, die eine eingehendere Überprüfung und ggf. den Austausch von Teilen umfasst, ist in der Regel alle zwei Jahre erforderlich. Bei bestimmten Feuerlöscherarten, wie z.B. Schaumlöschern, kann das Intervall abweichend sein.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung ist relevant für Arbeitsstätten und Betriebe. Sie verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dazu gehören auch Feuerlöscher. Die BetrSichV verweist oft auf die einschlägigen DIN-Normen, um die fachgerechte Instandhaltung sicherzustellen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die ASR, insbesondere die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brandgefahr“, konkretisieren die Anforderungen an Brandschutzeinrichtungen in Arbeitsstätten. Sie geben Hinweise zur Anzahl, Art und zur Kennzeichnung von Feuerlöschern sowie zu deren Instandhaltung.

Baurechtliche Vorschriften (Landesbauordnungen)

Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten ebenfalls Vorgaben zum Brandschutz in Gebäuden. Diese können je nach Gebäudetyp (Wohngebäude, Versammlungsstätten, Industriebauten etc.) und Nutzungsart spezifische Anforderungen an Feuerlöscher und deren Wartung stellen. Oftmals ist hier die Einhaltung von DIN-Normen vorgeschrieben.

Was beinhaltet die Feuerlöscherwartung?

Die Wartung eines Feuerlöschers ist ein komplexer Prozess, der von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden muss. Die Wartung umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Sichtprüfung: Überprüfung des Gehäuses auf Beschädigungen, Korrosion und Lesbarkeit der Beschriftung.
  • Prüfung der Bedienungsanleitung: Sicherstellung, dass die Anleitung klar und verständlich ist.
  • Kontrolle des Innendrucks: Bei Behälterdruckgeräten wird der Druck am Manometer überprüft.
  • Prüfung des Löschmittels: Überprüfung der Löschmittelmenge und -beschaffenheit. Dies kann je nach Löschmitteltyp eine Entnahme und Analyse erfordern.
  • Überprüfung der Dichtungen und Ventile: Kontrolle auf Verschleiß und Beschädigungen.
  • Kontrolle des Treibmittels: Bei Geräten mit Treibgaspatrone wird die Patrone auf Gewicht und Dichtigkeit geprüft.
  • Funktionsprüfung: Test der Auslösevorrichtung und der Düseneinrichtung.
  • Dokumentation: Nach erfolgreicher Wartung wird ein Wartungssiegel angebracht und ein Wartungsprotokoll erstellt.

Die Intervalle der Wartung

Die Intervalle für die Wartung von Feuerlöschern sind klar definiert und hängen vom Typ des Feuerlöschers sowie den geltenden Vorschriften ab:

  • Jährliche Außeninspektion: Diese Sichtprüfung kann in der Regel auch vom Betreiber oder einer geschulten Person durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sind.
  • Wartung (alle 2 Jahre): Die eigentliche Wartung, die tiefergehende Prüfungen und ggf. den Austausch von Teilen beinhaltet, muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dies gilt für die meisten gängigen Feuerlöscherarten (Pulver-, Schaum-, Wasser-, CO2-Löscher).
  • Besondere Intervalle: Bei bestimmten Speziallöschern oder unter besonderen Umständen (z.B. extreme Umgebungsbedingungen, häufiger Einsatz) können kürzere Wartungsintervalle vorgeschrieben sein.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Wartungspflicht

Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Wartungspflicht für Feuerlöscher kann erhebliche Konsequenzen haben, die von finanziellen Strafen bis hin zu haftungsrechtlichen Folgen reichen:

Versicherungsfragen

Im Brandfall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen, wenn nachweislich die Brandschutzvorschriften, einschließlich der Wartung von Feuerlöschern, nicht eingehalten wurden. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Eigentümer oder Betreiber führen.

Haftungsfragen bei Personen- oder Sachschäden

Sollte es durch einen Brand zu Personen- oder erheblichen Sachschäden kommen, und es stellt sich heraus, dass der Feuerlöscher aufgrund mangelnder Wartung nicht funktionstüchtig war, kann der Verantwortliche haftbar gemacht werden. Dies kann zu Schadensersatzforderungen und zivilrechtlichen Verfahren führen.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Zuständige Aufsichtsbehörden (z.B. Gewerbeaufsicht, Bauordnungsamt) können bei der Überprüfung feststellen, dass die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Dies kann zur Verhängung von Bußgeldern als Ordnungswidrigkeit führen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.

Betriebsunterbrechung

Im Falle eines Brandes, bei dem der Feuerlöscher nicht funktionierte, kann es zu einer längeren Betriebsunterbrechung kommen, die erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich zieht. In extremen Fällen können Behörden auch die Schließung einer Anlage erzwingen, bis die Mängel behoben sind.

Übersicht der wichtigsten Aspekte zur Feuerlöscherwartung

Aspekt Beschreibung Rechtliche Grundlage/Norm Verantwortlichkeit Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Gesetzliche Verpflichtung Die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern ist gesetzlich vorgeschrieben. Baurecht, Arbeitsschutzgesetzgebung, DIN 14406, BetrSichV Eigentümer, Betreiber, ggf. Vermieter Bußgelder, Haftungsansprüche, Verlust von Versicherungsschutz
Wartungsintervalle Jährliche Außeninspektion, vollständige Wartung in der Regel alle 2 Jahre. DIN 14406 Fachpersonal für Wartung, geschulte Person für Inspektion Mangelnde Funktionsfähigkeit im Ernstfall
Umfang der Wartung Umfassende Prüfung von Gerät, Löschmittel und Treibmittel. DIN 14406 Qualifizierter Wartungsdienstleister Fehlerhafte oder fehlende Dokumentation
Typen von Feuerlöschern Verschiedene Typen (Pulver, Schaum, Wasser, CO2) erfordern spezifische Wartungsprotokolle. DIN 14406 Spezialisierte Fachkenntnisse erforderlich Falsche Wartung kann Gerät unbrauchbar machen
Nachweis der Wartung Führung eines Wartungsprotokolls und Anbringung eines Wartungssiegels. DIN 14406 Wartungsdienstleister Kein Nachweis gegenüber Behörden oder Versicherungen

Typische Feuerlöscher und ihre Wartungsanforderungen

Es gibt verschiedene Arten von Feuerlöschern, die für unterschiedliche Brandklassen ausgelegt sind. Die Wartung muss entsprechend des Typs erfolgen:

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Pulverlöscher

Pulverlöscher sind vielseitig einsetzbar und für die Brandklassen A (feste Stoffe), B (flüssige Stoffe) und C (gasförmige Stoffe) geeignet. Sie sind mit einem feinen Pulver gefüllt, das das Feuer erstickt. Die Wartung muss sicherstellen, dass das Pulver nicht verklumpt und das Treibmittel einwandfrei funktioniert. Die Dichtigkeit des Behälters ist essenziell.

Schaumlöscher

Schaumlöscher werden hauptsächlich für die Brandklassen A und B eingesetzt. Sie sprühen einen Löschschaum, der das Feuer kühlt und die Sauerstoffzufuhr unterbindet. Die Wartung beinhaltet die Überprüfung des Schaummittels und des Treibmittels, wobei sichergestellt werden muss, dass die richtige Mischung erhalten bleibt.

Wasserlöscher

Wasserlöscher sind primär für die Brandklasse A gedacht. Sie löschen durch Kühlen. Wasserlöscher mit Zusatz von Löschmitteln können auch für Brandklasse B geeignet sein. Die Wartung konzentriert sich auf den Wasserdruck und die einwandfreie Funktion der Sprühdüse. Korrosion im Behälter muss unbedingt vermieden werden.

CO2-Löscher (Kohlendioxidlöscher)

CO2-Löscher werden typischerweise für Brandklasse B und in elektrischen Anlagen (Brandklasse E, obwohl diese Klassifizierung in Deutschland nicht mehr offiziell existiert, aber für die Anwendung relevant bleibt) eingesetzt. Sie ersticken das Feuer, indem sie den Sauerstoff verdrängen und das brennbare Material kühlen. Die Wartung ist hier besonders wichtig, da CO2 unter hohem Druck steht und sich bei Wärme ausdehnt. Die Gewichtsprüfung der CO2-Patrone ist hier ein kritischer Punkt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Besteht eine gesetzliche Wartungspflicht für Feuerlöscher?

Muss ich als Mieter meinen Feuerlöscher selbst warten?

In der Regel ist der Vermieter für die Bereitstellung und die grundlegende Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern verantwortlich, es sei denn, der Mietvertrag regelt dies explizit anders, insbesondere bei gewerblichen Mietobjekten. Sie sollten Ihren Mietvertrag prüfen oder den Vermieter kontaktieren.

Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?

Die jährliche Außeninspektion ist vorgeschrieben. Die vollständige Wartung, die von einem Fachmann durchgeführt werden muss, ist in der Regel alle zwei Jahre fällig. Spezifische Regelungen können je nach Gerätetyp und Einsatzort variieren.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Die Wartung von Feuerlöschern darf nur von qualifizierten und zertifizierten Fachkräften oder Fachbetrieben durchgeführt werden, die über das notwendige Wissen und die Ausrüstung verfügen. Dies ist in der DIN 14406 festgelegt.

Was passiert, wenn mein Feuerlöscher nicht gewartet wurde und es brennt?

Wenn ein nicht gewarteter und daher nicht funktionstüchtiger Feuerlöscher zu größeren Schäden beiträgt, können Sie haftbar gemacht werden. Zudem kann Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung die Leistung verweigern oder kürzen.

Welche Art von Feuerlöschern brauche ich für mein Zuhause?

Für private Haushalte werden oft tragbare Feuerlöscher empfohlen, die für die Brandklassen A, B und C geeignet sind, wie z.B. Mehrzweck-Pulverlöscher. Die genaue Anzahl und Art hängt von der Größe und Nutzung Ihres Hauses ab. Eine Beratung durch einen Brandschutzexperten ist ratsam.

Gibt es Unterschiede bei der Wartungspflicht für neuere und ältere Feuerlöscher?

Die grundlegende Pflicht zur Wartung besteht unabhängig vom Alter des Feuerlöschers. Allerdings haben ältere Geräte möglicherweise spezifische Wartungsanforderungen oder sind irgendwann nicht mehr reparabel und müssen ausgemustert werden. Die DIN-Normen geben hier klare Richtlinien vor, wann eine Reparatur oder ein Austausch notwendig ist.

Ist die Wartung eines Feuerlöschers teuer?

Die Kosten für die Wartung eines Feuerlöschers variieren je nach Anbieter und Art des Löschers. Sie sind jedoch im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines Brandschadens oder einer Versicherungskürzung sehr gering. Es ist eine Investition in die Sicherheit.

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