Du fragst dich, ob in deinem Mehrfamilienhaus eine gesetzliche Pflicht zum Vorhandensein von Feuerlöschern besteht und welche Regeln dafür gelten? Dieser Text liefert dir die essenziellen Informationen, um deine Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter zu verstehen und für die Sicherheit in deinem Wohnobjekt zu sorgen. Er richtet sich an Immobilieneigentümer, Hausverwaltungen und Mieter, die wissen möchten, welche Vorschriften für Brandschutz im Mehrfamilienhaus gelten.
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Rechtliche Grundlagen der Feuerlöscherpflicht im Mehrfamilienhaus
Die Frage, ob eine Feuerlöscherpflicht im Mehrfamilienhaus besteht, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) des Bundeslandes, in dem sich das Gebäude befindet. Eine pauschale, bundesweit geltende Pflicht für Feuerlöscher in jedem Mehrfamilienhaus existiert in Deutschland nicht. Dennoch gibt es Regelungen, die indirekt oder direkt zum Vorhandensein von Brandschutzeinrichtungen, einschließlich Feuerlöschern, verpflichten können.
Die primäre Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften liegt beim Bauherrn bzw. Eigentümer des Gebäudes. Dieser muss sicherstellen, dass das Gebäude den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entspricht. Dies betrifft nicht nur die bauliche Beschaffenheit (z.B. Brandschutzabschnitte, Fluchtwege), sondern auch die Ausstattung mit Brandschutzeinrichtungen.
Ein zentraler Aspekt ist hierbei die „Brandschutzordnung“, die in vielen Bundesländern für bestimmte Gebäudetypen vorgeschrieben ist. Die Brandschutzordnung Teil A (Allgemeiner Teil) regelt das Verhalten im Brandfall für alle Bewohner. Teil B (Besonderer Teil) enthält spezifische Anordnungen und Pflichten für das jeweilige Gebäude. In vielen Fällen werden hier auch Vorgaben zu Brandschutzeinrichtungen gemacht.
Für sogenannte „Sonderbauten“ – das sind Gebäude mit besonderen Anforderungen, wie z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser – gelten in der Regel strengere Vorschriften, die auch die Installation von Feuerlöschern oder anderen Löschanlagen explizit vorschreiben können. Ein typisches Mehrfamilienhaus fällt jedoch meist nicht unter diese Kategorie, es sei denn, es weist besondere Merkmale auf.
Dennoch ist es ratsam, sich immer über die spezifischen Regelungen im eigenen Bundesland zu informieren. Die Landesbauordnungen legen die Mindestanforderungen fest, und Kommunen können zusätzliche Satzungen erlassen. Viele Bauordnungen verweisen auch auf DIN-Normen, die als anerkannte Regeln der Technik gelten und bei der Auslegung von Brandschutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Die Rolle der Landesbauordnungen (LBO)
Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Landesbauordnung. Diese sind die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für baurechtliche Anforderungen, einschließlich des Brandschutzes. Während einige LBOs keine explizite Pflicht für Feuerlöscher in Wohngebäuden festlegen, können sie dennoch indirekt dazu führen, dass Feuerlöscher erforderlich werden. Dies geschieht oft über die Anforderung an einen ausreichenden und wirksamen Brandschutz.
Die LBOs können beispielsweise vorschreiben, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit frei und sicher zugänglich sein müssen. Im Brandfall sind diese Wege entscheidend für die Evakuierung. Die Verfügbarkeit von Feuerlöschern kann dazu beitragen, kleinere Brände in frühen Stadien zu bekämpfen, bevor sie sich ausbreiten und die Fluchtwege blockieren.
Des Weiteren können die LBOs Regelungen zur brandschutztechnischen Ausstattung von Gemeinschaftsbereichen, wie z.B. Treppenhäusern oder Kellern, enthalten. In diesen Bereichen ist das Brandrisiko oft erhöht, und die Installation von Feuerlöschern kann als sinnvolle präventive Maßnahme angesehen und sogar gefordert werden.
Die Bedeutung von DIN-Normen im Brandschutz
Neben den gesetzlichen Vorschriften der Landesbauordnungen spielen technische Normen, insbesondere die DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung), eine entscheidende Rolle bei der Auslegung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen. Diese Normen gelten als anerkannte Regeln der Technik und werden von Gerichten und Behörden häufig als Maßstab herangezogen, um festzustellen, ob angemessene Sorgfaltspflichten erfüllt wurden.
Für Feuerlöscher ist insbesondere die DIN 14406 relevant. Diese Norm befasst sich mit tragbaren Feuerlöschgeräten und regelt unter anderem deren Bauarten, Prüfungen und Kennzeichnung. Auch die DIN EN 3-Reihe, die europäische Normen für Feuerlöscher, ist von großer Bedeutung.
Darüber hinaus sind Normen wie die DIN 14095 (Feuerwehrpläne) oder die DIN 14096 (Räumungspläne) für die gesamte Brandschutzorganisation eines Gebäudes wichtig. Diese Pläne, die oft im Treppenhaus angebracht werden, geben Auskunft über Brandmeldeeinrichtungen, Fluchtwege und eben auch über die Standorte von Feuerlöschern.
Die Entscheidung, ob und welche Art von Feuerlöscher in einem Mehrfamilienhaus installiert werden soll, orientiert sich oft an den Empfehlungen dieser Normen, auch wenn diese nicht immer eine direkte gesetzliche Verpflichtung darstellen. Sie bieten jedoch eine fundierte Grundlage für die Risikobewertung und die Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen.
Wo ist ein Feuerlöscher im Mehrfamilienhaus erforderlich oder empfehlenswert?
Auch wenn keine allgemeine Pflicht besteht, gibt es bestimmte Bereiche in Mehrfamilienhäusern, in denen das Vorhandensein von Feuerlöschern besonders empfehlenswert oder sogar durch spezifische Regelungen vorgeschrieben sein kann. Die Anbringung sollte strategisch erfolgen, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können.
In Gemeinschaftsbereichen
Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, Dachböden, Waschküchen und Fahrradkeller bergen ein erhöhtes Brandrisiko. Diese Bereiche werden von vielen Personen genutzt und sind oft mit brennbaren Materialien (z.B. alte Möbel, gelagerte Gegenstände) oder technischen Anlagen (z.B. Heizungsanlagen) ausgestattet. Kleinere Brände können hier schnell eskalieren und die Fluchtwege blockieren.
In vielen Landesbauordnungen oder durch Empfehlungen von Brandschutzexperten wird das Vorhandensein von Feuerlöschern in diesen Gemeinschaftsbereichen dringend angeraten. Oft sind diese dort auch explizit gefordert, insbesondere wenn das Gebäude eine bestimmte Größe oder Anzahl von Wohneinheiten überschreitet. Der Vermieter oder die Hausverwaltung ist in der Regel für die Bereitstellung und Instandhaltung der Feuerlöscher in diesen gemeinschaftlich genutzten Zonen verantwortlich.
In einzelnen Wohnungen (keine Pflicht, aber sinnvoll)
Für einzelne Wohneinheiten besteht in der Regel keine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher zu installieren. Dies liegt daran, dass die Verantwortung für den Brandschutz innerhalb der eigenen vier Wände primär beim Mieter liegt. Dennoch ist die Ausstattung einer Wohnung mit einem Feuerlöscher aus Gründen der Eigenvorsorge und der Erhöhung der Sicherheit sehr ratsam.
Ein geeigneter Feuerlöscher kann dazu beitragen, kleinere Entstehungsbrände (z.B. in der Küche, am Elektrogerät) schnell zu löschen und so größere Schäden und Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Bei der Auswahl eines Feuerlöschers für die Wohnung sollte auf die Eignung für verschiedene Brandklassen geachtet werden, typischerweise sind Feuerlöscher der Brandklassen A, B und C (Pulverlöscher) oder A, B und F (Schaum- oder Fettlöscher für die Küche) eine gute Wahl.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Feuerlöscher in jeder einzelnen Mietwohnung zur Verfügung zu stellen. Jedoch kann er die Installation im Mietvertrag als Teil der Hausordnung empfehlen oder vorschreiben, solange dies nicht unverhältnismäßig ist. Oftmals ist es auch Aufgabe der Mieter, sich über geeignete Brandschutzmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen.
Bei gewerblicher Nutzung von Teilen des Gebäudes
Wenn Teile des Mehrfamilienhauses gewerblich genutzt werden (z.B. Arztpraxis, Büro, Ladenlokal), können hierfür gesonderte und strengere Brandschutzvorschriften gelten. Diese Vorschriften, die sich aus dem jeweiligen Gewerberecht und den spezifischen Bauvorschriften für solche Nutzungen ergeben, können die Installation von Feuerlöschern oder sogar von automatischen Löschanlagen vorschreiben. Dies ist unabhängig von der Wohnnutzung im restlichen Gebäude zu betrachten.
Welche Art von Feuerlöscher ist geeignet?
Die Auswahl des richtigen Feuerlöschers ist entscheidend für dessen Effektivität im Brandfall. Es gibt verschiedene Typen, die für unterschiedliche Brandklassen ausgelegt sind. In Mehrfamilienhäusern sind vor allem Feuerlöscher relevant, die eine breite Anwendbarkeit gewährleisten.
Brandklassen im Überblick
Bevor wir uns den Feuerlöschertypen widmen, ist es wichtig, die gängigen Brandklassen zu verstehen:
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- Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die unter Glutbildung verbrennen (z.B. Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe).
- Brandklasse B: Brände von flüssigen oder aufschmelzenden brennbaren Stoffen (z.B. Benzin, Öl, Alkohol, Wachs, einige Kunststoffe).
- Brandklasse C: Brände von gasförmigen brennbaren Stoffen (z.B. Erdgas, Propan, Butan, Wasserstoff).
- Brandklasse D: Brände von Metallen (z.B. Magnesium, Aluminium, Natrium, Kalium). Diese sind in Wohnhäusern eher selten.
- Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten in Küchen (z.B. Frittieröl). Diese sind besonders heimtückisch, da sie sich bei hoher Temperatur extrem schnell ausbreiten können.
Gängige Feuerlöschertypen für Mehrfamilienhäuser
Für den Einsatz in Mehrfamilienhäusern, sowohl in Gemeinschaftsbereichen als auch als Empfehlung für einzelne Wohnungen, sind folgende Feuerlöscher besonders geeignet:
- Schaumlöscher (Brandklassen A, B, oft auch F): Diese sind sehr vielseitig einsetzbar und effektiv bei festen und flüssigen Stoffen. Spezielle Fettbrandlöscher (Brandklasse F) sind ideal für Küchenbereiche, da sie Fettbrände sehr sicher löschen können, ohne dass das brennende Fett verspritzt wird.
- Pulverlöscher (Brandklassen A, B, C, oft auch D): Pulverlöscher sind extrem effektiv und preiswert. Sie können eine große Bandbreite von Bränden bekämpfen. Ein Nachteil ist jedoch, dass das Löschpulver sehr fein ist und nach dem Einsatz große Verschmutzungen hinterlässt, die Elektronik beschädigen und Atemschwierigkeiten verursachen kann. Sie sind daher oft eher für Werkstätten oder Garagen geeignet, können aber auch in Gemeinschaftsbereichen eingesetzt werden, wo die Verschmutzung weniger kritisch ist als der schnelle Löscherfolg.
- Wasserlöscher (Brandklasse A): Diese sind umweltfreundlich und günstig, aber nur für Brände fester Stoffe geeignet. Sie sind für Küchen oder Bereiche mit brennbaren Flüssigkeiten nicht empfehlenswert.
- CO2-Löscher (Brandklassen B, selten A): Kohlendioxidlöscher sind gut für elektrische Anlagen und empfindliche Geräte geeignet, da sie keine Rückstände hinterlassen. Allerdings verdrängt CO2 den Sauerstoff, was in kleinen, schlecht belüfteten Räumen eine Erstickungsgefahr darstellen kann.
Die Wahl des richtigen Feuerlöschers hängt von der spezifischen Risikobewertung ab. In vielen Fällen sind Mehrbereichslöscher (z.B. Schaumlöscher mit Brandklasse F oder Pulverlöscher) die beste Wahl für einen allgemeinen Brandschutz in Mehrfamilienhäusern.
Wer ist für die Anschaffung und Wartung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Anschaffung und regelmäßige Wartung von Feuerlöschern in Mehrfamilienhäusern ist klar geregelt und hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftsbereiche oder private Wohnungen handelt.
Pflichten des Vermieters/der Hausverwaltung
Für die Feuerlöscher, die in den Gemeinschaftsbereichen eines Mehrfamilienhauses installiert sind (z.B. Treppenhaus, Kellerflur), ist grundsätzlich der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung zuständig. Dies umfasst:
- Anschaffung: Der Vermieter muss die erforderlichen Feuerlöscher beschaffen und an strategisch sinnvollen Stellen installieren. Die Anzahl und Art der Feuerlöscher richtet sich nach den lokalen Bauvorschriften, den Empfehlungen von Brandschutzbehörden und den spezifischen Risiken des Gebäudes.
- Wartung: Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Prüffristen und Wartungsintervalle sind in der Regel in den DIN-Normen (insbesondere DIN 14406) und den örtlichen Vorschriften festgelegt. In der Regel ist eine jährliche Inspektion durch einen Sachkundigen vorgeschrieben.
- Kennzeichnung: Feuerlöscher müssen gut sichtbar angebracht und eindeutig gekennzeichnet sein, sodass Bewohner und Besucher im Notfall wissen, wo sie sich befinden und welche Art von Brand sie bekämpfen können.
- Instandhaltung: Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Feuerlöscher stets in einem betriebsbereiten Zustand sind. Beschädigte oder abgelaufene Geräte müssen umgehend ausgetauscht oder repariert werden.
Pflichten des Mieters
Innerhalb der einzelnen Mietwohnung ist der Mieter grundsätzlich selbst für den Brandschutz verantwortlich. Das bedeutet:
- Keine Pflicht zur Anschaffung: Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Mieter, Feuerlöscher in ihrer Wohnung zu kaufen.
- Empfehlung zur Eigenvorsorge: Es ist jedoch dringend zu empfehlen, aus Eigeninteresse und zur Erhöhung der Sicherheit einen geeigneten Feuerlöscher in der Wohnung vorzuhalten.
- Pflicht zur sachgemäßen Nutzung: Sollte ein Feuerlöscher vorhanden sein, ist der Mieter verpflichtet, diesen sachgemäß zu nutzen und darauf zu achten, dass er im Brandfall einsatzbereit ist.
- Meldepflicht bei Schäden: Wenn der Mieter feststellt, dass ein Feuerlöscher, der ihm gehört, beschädigt ist oder seine Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt ist, sollte er dies unverzüglich reparieren lassen oder ersetzen.
Es ist ratsam, die genauen Regelungen bezüglich Brandschutz und Feuerlöschern in der Hausordnung des jeweiligen Mehrfamilienhauses zu überprüfen. Dort können zusätzliche Bestimmungen enthalten sein.
Was tun im Brandfall?
Im Brandfall ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend, um Menschenleben zu retten und Schäden zu minimieren. Die folgenden Schritte sollten beachtet werden:
- Ruhe bewahren: Versuche, ruhig zu bleiben und einen klaren Kopf zu bewahren. Panik kann zu falschen Entscheidungen führen.
- Brand melden: Informiere sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112. Gib dabei klar an, wo es brennt (genaue Adresse, Stockwerk, Wohnung Nummer) und was brennt.
- Personen warnen: Warne andere Bewohner des Hauses, indem du sie aufweckst, anrufst oder durch lautes Rufen informierst.
- Gefahrenbereich verlassen: Wenn möglich und gefahrlos, versuche, den Brandbereich zu verlassen. Nutze dabei die ausgewiesenen Fluchtwege.
- Türen schließen: Schließe Türen hinter dir, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verlangsamen.
- Nicht eigenmächtig löschen, wenn Gefahr besteht: Nur wenn der Brand sehr klein ist, du weißt, wie man einen Feuerlöscher bedient und du dich nicht selbst in Gefahr bringst, kannst du versuchen, den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Bei Unsicherheit oder wenn der Brand bereits größer ist, verlasse umgehend das Gebäude.
- Auf Anweisungen der Feuerwehr warten: Wenn du das Gebäude verlassen hast, begib dich zu einem sicheren Sammelpunkt und befolge die Anweisungen der Einsatzkräfte.
Es ist essenziell, die Brandschutzordnung des Gebäudes zu kennen und die dort aufgeführten Verhaltensregeln im Brandfall zu befolgen.
Brandschutzordnung als Leitfaden
Die Brandschutzordnung ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden. Sie gliedert sich meist in drei Teile, die für Bewohner eines Mehrfamilienhauses relevant sind:
- Brandschutzordnung Teil A (Allgemeiner Teil): Dieser Teil richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Er enthält grundlegende Verhaltensregeln im Brandfall, wie das Absetzen des Notrufs, das Warnen anderer Personen und das Verlassen des Gebäudes über die ausgewiesenen Fluchtwege.
- Brandschutzordnung Teil B (Besonderer Teil): Dieser Teil ist spezifisch für das jeweilige Gebäude und enthält detailliertere Informationen. Er beschreibt die örtlichen Gefahren, die Alarmierungseinrichtungen, die Standorte von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen sowie die Flucht- und Rettungswege. Teil B wird oft im Treppenhaus für alle Bewohner sichtbar ausgehängt.
- Brandschutzordnung Teil C (Flucht- und Rettungsplan): Dieser Teil enthält grafische Darstellungen des Gebäudes, die die Lage von Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen, Feuerlöschern, Brandmeldern und Sammelplätzen aufzeigen.
Die Kenntnis der Brandschutzordnung ist unerlässlich für ein sicheres Wohnen. Sie ist die Grundlage für das richtige Verhalten im Brandfall und hilft, Gefahren zu minimieren.
| Themenbereich | Zusammenfassung | Wichtigkeit für Mehrfamilienhaus | Rechtliche Relevanz | Verantwortung |
|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Landesbauordnungen (LBO) regeln Brandschutzanforderungen; keine pauschale bundesweite Feuerlöscherpflicht. | Hoch; bestimmt Mindestanforderungen. | Sehr hoch; direkte oder indirekte Verpflichtungen. | Bauamt, Vermieter/Eigentümer. |
| DIN-Normen | Technische Regeln (z.B. DIN 14406 für Feuerlöscher) als anerkannte Regeln der Technik. | Hoch; unterstützen Auslegung und Auswahl. | Mittel bis hoch; oft als Referenz herangezogen. | Fachplaner, Installateure, Prüfer. |
| Einsatzorte Feuerlöscher | Gemeinschaftsbereiche (Treppenhaus, Keller) meist vorgeschrieben oder dringend empfohlen; einzelne Wohnungen freiwillig (Eigenvorsorge). | Hoch; gezielter Schutz vor Brandausbreitung. | Mittel (Gemeinschaftsbereiche) bis gering (Wohnungen). | Vermieter (Gemeinschaft), Mieter (Wohnung). |
| Feuerlöscher-Typen | Auswahl nach Brandklassen (A, B, C, F); Mehrbereichslöscher (Schaum, Pulver) oft am besten geeignet. | Hoch; entscheidend für Löscherfolg. | Gering; technische Empfehlung. | Fachberater, Vermieter/Eigentümer. |
| Wartung & Instandhaltung | Regelmäßige Inspektion und Wartung vorgeschrieben; Fristen nach DIN. | Sehr hoch; sichert Funktionsfähigkeit. | Hoch; oft gesetzlich vorgeschrieben. | Vermieter/Hausverwaltung (Gemeinschaft), Mieter (eigene Geräte). |
Was sind die Konsequenzen, wenn kein Feuerlöscher vorhanden ist, obwohl er vorgeschrieben wäre?
Wenn in einem Mehrfamilienhaus Feuerlöscher vorgeschrieben sind und diese nicht vorhanden sind oder nicht gewartet werden, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen. Der Vermieter oder die Hausverwaltung kann von den zuständigen Baubehörden oder der Feuerwehr zur Nachrüstung und regelmäßigen Wartung verpflichtet werden. Bei einem Brand, bei dem der Schaden durch das Fehlen eines vorgeschriebenen Feuerlöschers vergrößert wurde, kann dies auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Mieter können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei Missachtung von Brandschutzvorschriften können auch Bußgelder verhängt werden.
Muss jeder Mieter einen Feuerlöscher in seiner Wohnung haben?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Mieter, einen Feuerlöscher in ihrer privaten Wohnung zu halten. Die Verantwortung für den Brandschutz innerhalb der eigenen vier Wände liegt primär beim Mieter. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, aus Gründen der persönlichen Sicherheit und zur schnellen Bekämpfung von Entstehungsbränden in der Küche oder an Elektrogeräten, einen geeigneten Feuerlöscher anzuschaffen und griffbereit zu halten.
Wer bestimmt, welcher Feuerlöscher für Gemeinschaftsbereiche angeschafft wird?
Die Entscheidung für die Art und Anzahl der Feuerlöscher in Gemeinschaftsbereichen liegt in der Regel beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Diese sollte sich dabei an den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung, einschlägigen DIN-Normen und den Empfehlungen von Brandschutzexperten oder der örtlichen Feuerwehr orientieren. Eine fachgerechte Beratung ist hierbei ratsam, um die optimalen Löscher für die spezifischen Risiken des Gebäudes auszuwählen.
Wie oft müssen Feuerlöscher im Mehrfamilienhaus gewartet werden?
Die Wartungsintervalle für Feuerlöscher sind in Deutschland in der Regel durch die DIN-Normen, insbesondere die DIN 14406, und die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) festgelegt. Eine jährliche Inspektion durch einen Sachkundigen ist für die meisten tragbaren Feuerlöscher vorgeschrieben. Größere Wartungen (z.B. das Austauschen des Löschmittels) erfolgen in längeren Intervallen, meist alle zwei bis zehn Jahre, je nach Löscher-Typ.
Darf ich als Mieter einen Feuerlöscher im Treppenhaus aufbewahren?
Es ist nicht ratsam und meist auch nicht gestattet, als Mieter einen eigenen Feuerlöscher im Treppenhaus aufzubewahren. Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser sind Fluchtwege, und die freie Zugänglichkeit muss jederzeit gewährleistet sein. Die Installation und Unterhaltung von Brandschutzeinrichtungen in diesen Bereichen obliegt dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Private Feuerlöscher sollten ausschließlich innerhalb der eigenen Wohnung gelagert werden.
Wer haftet, wenn im Brandfall ein Feuerlöscher nicht funktioniert?
Wenn ein vorgeschriebener Feuerlöscher im Gemeinschaftsbereich nicht funktioniert und dies im Brandfall zu größeren Schäden führt, kann der Vermieter oder die Hausverwaltung haftbar gemacht werden, sofern ihm nachweislich eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten vorliegt (z.B. mangelnde Wartung). Hat der Mieter eigenverantwortlich einen Feuerlöscher in seiner Wohnung, und dieser funktioniert nicht, kann er unter Umständen für die entstandenen Schäden haften, insbesondere wenn er nicht sichergestellt hat, dass dieser ordnungsgemäß gewartet war.
Muss ich als Mieter die Kosten für Feuerlöscher in Gemeinschaftsbereichen tragen?
Die Kosten für die Anschaffung und Wartung von Feuerlöschern in Gemeinschaftsbereichen eines Mehrfamilienhauses sind in der Regel umlagefähige Betriebskosten. Das bedeutet, dass der Vermieter diese Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann. Dies sollte in der Regel im Mietvertrag oder der Hausordnung entsprechend geregelt sein.